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Bundesverfassungsgericht: Verbot von Rocker-Bekleidung im Gerichtssaal ist legitim

Archivmeldung vom 25.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Backpatches auf der Kutte eines Mitglieds der Hells Angels France
Backpatches auf der Kutte eines Mitglieds der Hells Angels France

Foto: None
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein Verbot von Rocker-Bekleidung im Gerichtssaal gerechtfertigt ist. Dies geht aus einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervor. Dass kollektive Tragen szenetypischer Kleidung stelle eine nicht hinnehmbare Machtdemonstration dar, die bei der Öffentlichkeit ein Gefühl der Unsicherheit und Bedrohung hervorrufen sowie Verfahrensbeteiligte einschüchtern und beeinflussen könne, heißt es darin.

Das Verbot der für Motorradclubs wie die "Hells Angels" kennzeichnenden Rocker-Bekleidung verstoße weder gegen den Grundsatz der öffentlichen Verhandlung noch gegen das Recht auf ein faires Strafverfahren, so die Verfassungsrichter. Ein aufgrund räuberischer Erpressung angeklagter "Hells Angel" legte eine Verfassungsbeschwerde ein, da er in Potsdam sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt sah, weil der Gerichtspräsident in Absprache mit Polizei und Staatsanwaltschaft das Tragen der Rocker-Bekleidung im Gerichtsgebäude verboten hatte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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