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Anspruch auf Schmerzensgeld nach erlittener Corona- Quarantäne: Kölner Anwälte reichen Klagen ein

Archivmeldung vom 30.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Juristen, Anwälte, Paragraphenreiter (Symbolbild)
Juristen, Anwälte, Paragraphenreiter (Symbolbild)

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Die auf Verbraucherschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich hat bundesweit gegen mehrere Bundesländer und Gemeinden zivilrechtliche Klagen wegen zu Unrecht ergangener Quarantäne-Anordnungen eingereicht und Schmerzensgeldansprüche der Betroffenen geltend gemacht.

Jede Person, die vor, während und nach der behördlich angeordneten Corona-Quarantäne nachweislich gesund war und blieb, besitzt nach Auffassung der Kölner Kanzlei einen Anspruch auf Entschädigung in Form von Schmerzensgeld, in Höhe von 250 Euro pro Tag und pro Person. Da kann bei einer 14- tägigen Quarantäne einer 4- köpfigen Familie zum Beispiel eine Summe von 14.000 Euro zusammen kommen.

Nachweislich nicht-infizierten Personen und Reiserückkehrern prinzipiell das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit zu entziehen, ohne Ermittlungen zu infektionsrelevanten Kontakten vorzunehmen, ist nach Auffassung der Klägeranwälte unzulässig. So wird den Betroffenen trotz negativen PCR-Tests nicht nur der Gang zur Arbeit verwehrt und damit unter Umständen Existenzen gefährdet, auch Einkäufe, Sport im Freien und selbst das Gassi gehen mit dem Hund ist verboten und muss organisiert werden. Daher muss ein solcher Eingriff, wenn er unrechtmäßig erfolgt ist, den Staat teuer zu stehen kommen, so die Kölner Rechtsanwälte.

Aber auch Personen, die als "Kontaktperson der Kontaktperson" eine Quarantäne-Anordnung erhielten und zur Absonderung aufgefordert wurden, haben der Ansicht der Anwälte nach einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine behördliche Quarantäne angeordnet wird, nur weil eventuell Kontakt zu einer positiv-getesteten Person bestand, meist soll dies eine Person in einer Schule oder einem Kindergarten gewesen sein, obwohl die Betroffenen über den gesamten Zeitraum gesund, ohne Symptome und sogar per PCR-Test negativ getestet waren und sich zum Beispiel die Eltern von Kindergarten Kindern nie selbst in dem Kindergarten aufgehalten haben. In Baden- Württemberg sind solche Anordnungen bereits verwaltungsrechtlich wieder gekippt worden. Die Anwälte aus Köln gehen nun einen Schritt weiter und verlangen Schadensersatz für zu Unrecht erlittene Quarantäne Maßnahmen. Und es werden noch weitere Klagen bundesweit folgen. Weit über 100 Hilfe- und Rechtsuchende haben sich schon bei der Kanzlei Rogert & Ulbrich gemeldet und wollen klagen und ebenfalls Ansprüche auf Schmerzensgeld gerichtlich durchsetzen.

Eine Quarantäne-Anordnung für Kranke und auf das Corona-Virus positiv Getestete ist nachvollziehbar und richtig, aber für gesunde Menschen mit negativem PCR-Testergebnis ist eine solche pauschale Anordnung schlicht rechtswidrig. Stellt sich heraus, dass die Betroffenen nicht infiziert waren und gesund blieben, war nie ein Grund für eine derart massive Freiheitsbeschränkungen wie eine häusliche Quarantäne-Anordnung mit Bußgeldandrohung bis zu EUR 25.000 gegeben. Nur nützt es einem recht wenig, wenn man sich in Quarantäne begeben hat und diese erdulden musste, wenn dem Betroffenen dann ein Richter sagt, dass dies zu Unrecht geschehen ist. Schließlich ist die Quarantäne dann schon erduldet und gelaufen. Deshalb sollten Betroffene sich unbedingt melden und ebenfalls Klage auf Schmerzensgeld einreichen. Die Kanzlei Rogert & Ulbrich hat sich inzwischen auf diese Art der Klagen spezialisiert.

Quelle: Rogert & Ulbrich (ots)


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