Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Müllgebühren müssen im Streitfall erst mal nicht bezahlt werden

Müllgebühren müssen im Streitfall erst mal nicht bezahlt werden

Archivmeldung vom 07.07.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.07.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Verbraucher müssen Gebühren für Müllabfuhr und Straßenreinigung nicht bezahlen, wenn sie sie für überhöht halten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Netzeitung.de, berichtet

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat mit einer Entscheidung am Dienstag die Rechte von Verbrauchern gegenüber öffentlich-rechtlichen Versorgungsunternehmen gestärkt. Demnach ist eine Klausel unwirksam, die Verbraucher zur weiteren Zahlung von Müllabfuhr- und Straßenreinigungsgebühren verpflichtet, obwohl sie fristgerecht Widerspruch eingelegt haben.

Die BGH-Richter sahen den Passus im Vertrag als unangemessene Benachteiligung der Kunden. Nun müssen Berliner Gerichte in der Sache entscheiden, ob die berechneten Gebühren überhöht waren. Zu einer Vorauszahlung mit späterem Regressprozess sind die Verbraucher nicht mehr verpflichtet. (nz)

Quelle: http://www.netzeitung.de/wirtschaft/ratgeber/347107.html


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte viel in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige