Müllgebühren müssen im Streitfall erst mal nicht bezahlt werden
Archivmeldung vom 07.07.2005
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Freigeschaltet durch Michael DahlkeVerbraucher müssen Gebühren für Müllabfuhr und Straßenreinigung nicht bezahlen, wenn sie sie für überhöht halten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Netzeitung.de, berichtet
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat mit einer Entscheidung am Dienstag die Rechte von Verbrauchern gegenüber öffentlich-rechtlichen Versorgungsunternehmen gestärkt. Demnach ist eine Klausel unwirksam, die Verbraucher zur weiteren Zahlung von Müllabfuhr- und Straßenreinigungsgebühren verpflichtet, obwohl sie fristgerecht Widerspruch eingelegt haben.
Die BGH-Richter sahen den Passus im Vertrag als unangemessene Benachteiligung der Kunden. Nun müssen Berliner Gerichte in der Sache entscheiden, ob die berechneten Gebühren überhöht waren. Zu einer Vorauszahlung mit späterem Regressprozess sind die Verbraucher nicht mehr verpflichtet. (nz)
Quelle: http://www.netzeitung.de/wirtschaft/ratgeber/347107.html