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60 Tauben sind zu viel

Archivmeldung vom 02.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Bild: obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Gegen kleine Hobbys von Grundstückseigentümern kann niemand etwas einwenden. Wenn sich allerdings das "kleine" Hobby zur Belästigung für die Nachbarn auswächst, dann müssen immer wieder die Behörden und die Gerichte einschreiten. So war es auch bei einem Brieftaubenfreund in der Pfalz. Er hielt in zwei Volieren insgesamt 60 Tauben, von denen ein großer Teil morgens und abends zu Übungszwecken freigelassen wurde. Auf eine Beschwerde hin untersagte die zuständige Kreisverwaltung die Tierhaltung.

Binnen vier Wochen sollten die Tauben entfernt sein. Der Züchter wehrte sich dagegen - unter anderem mit der Begründung, es sei gerade Brutzeit. Doch das zuständige Gericht ließ nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht mit sich reden und bestätigte diese Verwaltungsentscheidung. Flugbewegungen, Kot und herumliegende Federn seien den Nachbarn nicht zuzumuten, hieß es im Urteil. Manche von ihnen hätten als Notwehr sogar schon Fliegendraht am Schlafzimmerfenster angebracht. Diese Art der Taubenhaltung sprenge eindeutig den Rahmen einer typischen Freizeitbeschäftigung.

(Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße, Aktenzeichen 4 L 625/12.NW)

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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