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Landgericht Frankfurt (Main): DER SPIEGEL hat Prof. Klaus Stöhr in Corona-Berichterstattung falsch zitiert

Archivmeldung vom 21.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Fake News: Dem ist wohl nur schwer beizukommen. Bild: pixel2013, picabay.com
Fake News: Dem ist wohl nur schwer beizukommen. Bild: pixel2013, picabay.com

Als Anwälte des Epidemiologen, Virologen und Impfstoffexperten Prof. Klaus Stöhr teilen wir mit: Das Landgericht Frankfurt am Main hat dem Verlag des Magazins "Der Spiegel" auf die Klage von Herrn Prof. Stöhr hin verboten, dessen angebliches Zitat "Weil die Weltbevölkerung durchseucht werde, seien Impfstoffe nicht notwendig" zu verwenden (Az. 2-03 O 220/21).

Weiter teilen die Anwälte mit: "Das Urteil vom 26.08.2021 ist noch nicht rechtskräftig. Die Zeitschrift erweckte in einem Artikel unter dem Titel "Propheten auf dem Irrweg" im Februar 2021 den Eindruck, als habe Herr Prof. Stöhr im Frühjahr 2020 die Auffassung vertreten, dass Impfstoffe beim Umgang mit der COVID-19-Pandemie überhaupt nicht notwendig seien.

"Der Spiegel" nahm auf eine Aussage des Virologen im Magazin "Nature" vom 07.05.2020 Bezug. Tatsächlich hat er sich dort allerdings wesentlich differenzierter geäußert und davon gesprochen, dass das Virus in den nächsten ein, zwei Jahren einen Großteil der Bevölkerung infizieren wird. "Danach" werde es in der Welt ähnlich wie die bekannten relativ milden Coronaviren zirkulieren und relativ mild verlaufende Erkrankungen auslösen. Wenig später heißt es in "Nature" dazu, dass deswegen Impfstoffe nicht mehr erforderlich seien. Dies bezog sich auf den genannten späteren Zeitraum.

Das Landgericht Frankfurt betonte die hohen Anforderungen, die an ein richtiges Zitat zu stellen sind und schloss: "Da die Verkürzung des Zitats zu einem absoluten Zeitpunkt (Impfungen sind nicht notwendig), ohne Bezugnahme eines Zeitpunkts, ab wann dies nach Ansicht des Klägers der Fall sein könnte, einen anderen, für ihn als Wissenschaftler durchaus abträglichen Aussagegehalt hat, kann er die Unterlassung verlangen."

Herr Prof. Stöhr teilt dazu mit: "Ich habe über mehr als 15 Jahre zur Bedeutung von Pandemieimpfstoffen international publiziert; deshalb war das unzutreffende Zitat besonders befremdlich. Ich glaube auch, ich hatte bei der Recherche des 'Spiegel' zu dem Artikel hinreichend deutlich gemacht, ab welchem Zeitpunkt Impfstoffe u.U. aus meiner Sicht keine große Rolle mehr spielen dürften. Offen bleibt die Frage, ob hier mangelnde Sorgfalt oder Voreingenommenheit als Ursache für die Verkürzung des Zitates vorliegen könnten."

Herr Rechtsanwalt Dominik Höch erklärt: "Der 'Spiegel' hat sehr hohe Ansprüche an Menschen, über die er berichtet und auch an die eigene Qualität der Arbeit. Es ist bedauerlich, dass er diesen Ansprüchen gerade in Pandemie-Zeiten nicht genügt hat. Verlässliche Informationen sind wichtiger denn je."

Quelle: Höch Rechtsanwälte (ots)

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