Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Urteil: Kein Fahrverbot bei Existenzgefährdung

Urteil: Kein Fahrverbot bei Existenzgefährdung

Archivmeldung vom 08.04.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.04.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt

Die Gerichte legen unterschiedlich strenge Maßstäbe an, wenn es um die Umwandlung eines Regelfahrverbots in eine höhere Geldbuße geht. Das zeigt eine Vielzahl von Entscheidungen in diesem Bereich. Der ADAC berichtet über ein aktuelles Urteil des OLG Bamberg (3 Ss OWi 2/2011 vom 26.1.2011), wonach jedoch schon ein Schreiben des Arbeitgebers mit einer Kündigungsandrohung ausreichen kann, um dem Betroffenen ein drohendes Fahrverbot zu ersparen.

In dem vorliegenden Fall hatte der Außendienstmitarbeiter einer Landmaschinenfirma bei einer Geschwindigkeit von 104 km/h einen ungenügenden Sicherheitsabstand von weniger als 3/10 des halben Tachowertes zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten. Das Amtsgericht verurteilte ihn daraufhin zu einer Geldbuße von 240 Euro und zu einem Monat Fahrverbot, wie im Bußgeldkatalog für den Regelfall vorgesehen.

Um das Fahrverbot abzuwenden, hatte der Anwalt des Betroffenen ein Arbeitgeberschreiben vorgelegt, in dem dieser seinem Mitarbeiter die Kündigung androhte, wenn er auch nur einen Monat nicht fahren dürfe. Das Amtsgericht hielt dieses Schreiben allein für nicht ausreichend.

Dies sah das Oberlandesgericht Bamberg auf die Rechtsbeschwerde des Außendienstmitarbeiters anders: Es betonte, dass Arbeitgeberschreiben grundsätzlich alleine ausreichen können, um eine Existenzgefährdung nachzuweisen.

Wenn das Amtsgericht Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Bescheinigung gehabt hätte, hätte es unter Umständen den Arbeitgeber persönlich als Zeugen laden und befragen müssen. Daher wurde die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Quelle: ADAC

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte remis in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige