Peinliche Panne für die Bundesregierung und ein Schaden für die öffentliche Hand in dreistelliger Millionenhöhe
Archivmeldung vom 13.04.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDa es versäumt wurde, rechtzeitig auch die nationale Bußgeldvorschrift der seit 11. April gültigen neuen europäischen Lenk- und Ruhezeitenverordnung (EG) 561/2006 anzupassen, wurde nun ein Rechtsvakuum mit weit reichenden Folgen geschaffen.
Die
Folge: zehntausende laufende Bußgeldverfahren gegen Berufskraftfahrer
müssen eingestellt oder die Betroffenen freigesprochen werden. Diese 
Rückwirkung kann bis zu vier Jahre betragen. Grundlage dieses 
Rechts-GAUs ist die Vorschrift, dass in Deutschland grundsätzlich das
mildeste Gesetz, das im Laufe eines Verfahrens gilt, Anwendung 
findet. Wo es - wie jetzt kurzfristig - überhaupt kein gültiges 
Gesetz gibt, ist das natürlich das "mildeste", was für alle noch 
nicht rechtskräftig abgeschlossenen Fälle gilt. 
Dies hat ein erster Richter in Deutschland bereits in seinem 
Beschluss bestätigt. Ein Mandant der auf Verkehrsrecht 
spezialisierten Hamburger Anwaltskanzlei Mielchen und Collegen wurde 
freigesprochen. Zitat aus dem Urteil:" Der Betroffene war aus 
rechtlichen Gründen freizusprechen. Das dem Betroffenen im 
Bußgeldbescheid vom 15.08.2006 vorgeworfene Verhalten kann seit dem 
11.04.2007 nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden." Dazu 
Dr. Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht:" Ich rate allen
Betroffenen in laufenden Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die 
Lenk- und Ruhezeitenverordnung sofort Einstellung oder Freispruch zu 
fordern. Unsere Mandanten feiern bereits Weihnachten, Ostern und 
Geburtstag zusammen, schließlich sind allein in unserer Kanzlei 
Bußgelder in hoher einstelliger Millionenhöhe hinfällig, bundesweit 
müssten das 500 Millionen oder mehr sein." 
Voraussichtlich erst im Oktober wird diese folgenreiche Rechtspanne, die ähnlich bereits einmal vor 21 Jahren passierte, behoben sein.
Quelle: Pressemitteilung Anwaltskanzlei Mielchen und Collegen

 
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
       
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