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Like-Button: Aufklärung über Datenweitergabe nötig

Archivmeldung vom 10.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: pixelio.de, Tim Reckmann
Bild: pixelio.de, Tim Reckmann

Das Landgericht Düsseldorf hat einer Klage der Verbraucherzentrale NRW in Bezug auf die Nutzung von "Gefällt mir"-Daten durch Unternehmen weitgehend rechtgegeben. Die Verbraucherschützer hatten gegen den Bekleidungshändler Peek & Cloppenburg geklagt, weil über das Plugin Daten zum Surfverhalten von Kunden schon beim Aufrufen einer Seite an Facebook weitergeleitet werden.

Die Düsseldorfer Richter haben entschieden, dass Unternehmen den Seitenbesucher über die Weitergabe von Daten aufzuklären haben, um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten. Konkret verletze die Integration des "Like"-Buttons die Datenschutzvorschriften. Denn auf diese Weise würden unter anderem IP-Adressen der Nutzer ohne ausdrückliche Zustimmung selbiger an Facebook weitergeleitet.

"Keiner weiß, was Facebook mit den Daten macht", so Rechtsanwältin Sabine Petri von der Verbraucherzentrale. Der Juristin nach könne es nicht sein, dass sich Firmen aus der Verantwortung ziehen, indem sie sich auf Facebook beziehen. Im Fall ging es um die Seite Fashion ID (Az. 12O 151/15). Mittlerweile müssen User dort Social-Media-Dienste aktivieren und stimmen damit zu, "dass Daten an die Betreiber der sozialen Netzwerke übertragen werden". In Summe hatten die Konsumentenschützer sechs Unternehmen abgemahnt.

Quelle: www.pressetext.com/Florian Fügemann

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