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Bei “Kavaliersstart” kein Kaskoschutz

Archivmeldung vom 29.03.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.03.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Fährt ein Autofahrer nach einem Ampelstopp allzu forsch und mit weit überhöhter Geschwindigkeit an baut dadurch einen Unfall, muss die Kaskoversicherung nicht für den Schaden aufkommen. Das hat das OLG Hamm (Az: 20 U 218/06) entschieden, wie der Anwalt-Suchservice jetzt mitteilte. Vor dem Unfall musste ein Nissan-Fahrer vor einer roten Ampel auf der linken von zwei Linksabbiegespuren warten.

Bei Grün fuhr er mit maximalem Schub an, um sich mit einem benachbarten Sportwagen ein Rennen zu liefern. Das Fahrzeug drehte sich dabei um die eigene Achse und prallte gegen die Leitplanke. Der Autofahrer habe grob fahrlässig gehandelt, befanden die Richter. Nach der Straßenverkehrsordnung dürfe jeder nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrschen kann. Zeugen hätten ausgesagt, dass der Unfallfahrer „wie ein Rennwagen bei der deutschen Tourenwagenmeisterschaft“ losgefahren sei.

Der Raser bleibt laut Urteil auf 7.800 Euro Schaden sitzen. Er wollte sich vor Gericht herausreden, er habe sich auf das ESP verlassen, das er irrtümlich für eingeschaltet hielt. Das Gericht befand jedoch, die Ausstattung eines Fahrzeugs mit einem elektronischen Stabilitätsprogramm sei kein Freibrief für unangepasstes Fahren.

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