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Sonnenschutz: Kein Geld von der Kasse

Archivmeldung vom 11.07.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.07.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In einem Urteil heißt es dazu, auch empfindliche Menschen haben keinen Anspruch Sonnenschutzmittel.

Für vorbeugenden Sonnenschutz müssen Krankenkassen nicht aufkommen, berichtet das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“. Das Sozialgericht Dortmund hat entschieden, dass eine Kostenübernahme selbst dann nicht gewährt werden müsse, wenn ein Patient überempfindlich auf ultraviolette Strahlen reagiert. (AZ S 44 KR 6/04)

Quelle: Wort und Bild - Apotheken Umschau

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