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Abschaffung des ewigen Widerrufsrechts zwingt zum Handeln

Archivmeldung vom 19.05.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.05.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Wie die Tagesschau berichtet, plant die Bundesregierung das sogenannte ewige Widerrufsrecht abzuschaffen. Da auch eine Rückwirkung nicht auszuschließen ist, sollten Verbraucher nun handeln und ihre Möglichkeiten durch einen spezialisieren Anwalt prüfen lassen.

Bisher haben Verbraucher noch die Möglichkeit, den Widerrufsjoker zu nutzen und damit aus Kreditverträgen wieder auszusteigen. Die Voraussetzung, um vom ewigen Widerrufsrecht profitieren zu können, sind fehlerhafte oder nicht klar definierte Informationen seitens der Bank, beispielsweise in Bezug auf den Zinssatz oder die Widerrufsbelehrung.

Der Grund für die geplante Einschränkung des Widerrufsrechts ist eine Reform der für Konsumkredite geltenden EU-Richtlinie, wonach das ewige Widerrufsrecht abgeschafft werden soll. Ein Widerruf soll demnach nur noch bis zu einem Jahr und 14 Tagen möglich sein. Damit wird Verbrauchern, die beispielsweise einen Autokredit abbezahlen, die Möglichkeit genommen, den Widerrufsjoker einzusetzen.

Besonders betroffen von der geplanten Einschränkung sind Verbraucher, die sogenannte Kettenkreditverträge abgeschlossen haben. Solche Verträge vermitteln Banken in der Regel an Verbraucher, die bereits einen Konsumkredit aufgenommen haben. Dabei wird den Verbrauchern angeboten, diesen Kredit umzuschulden, indem sie weitere Kreditverträge abschließen. Während Banken für den Abschluss jedes weiteren Kreditvertrages eine Provision erhalten, bedeutet die Einschränkung des Widerrufrechts für Hunderttausende Menschen in Deutschland womöglich eine Überschuldung.

Quelle: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (ots)

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