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Dreimal schwarzgefahren: Frau muß ins Gefängnis

Archivmeldung vom 03.04.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.04.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Schwarzfahrten in Bussen und Bahnen können mit Freiheitsstrafen geahndet werden, urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart.

Schwarzfahren ist kein Bagatelldelikt: Zu dieser Auffassung kam das Stuttgarter Oberlandesgericht in einem Revisionsverfahren wegen mehrmaligen Fahrens ohne gültige Fahrkarte.

So sei bei Wiederholungstätern auch eine Haftstrafe, statt nur einer Geldstrafe zulässig. Die Angeklagte wurde wegen dreimaligen Schwarzfahrens zu je zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Der Schaden belief sich jeweils auf 1,65 Euro. (Az: 1 Ss 575/05).

Quelle: http://www.abendblatt.de/daten/2006/03/21/545424.html

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