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Beitragserhöhungen der Privaten Krankenversicherung erfolgreich zurückfordern

Archivmeldung vom 28.07.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.07.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Justitia: großer Zorn über mildes Urteil für Edathy. Bild: Wengert/pixelio.de
Justitia: großer Zorn über mildes Urteil für Edathy. Bild: Wengert/pixelio.de

Und wieder eine saftige Beitragserhöhung! Welcher private Krankenversicherte kennt das nicht, wenn zum Jahresende Post von der PKV im Briefkasten liegt? Die wenigsten wissen jedoch, dass die Beitragserhöhungen ausreichend begründet sein müssen, damit sie überhaupt wirksam sind. Der Bundesgerichtshof hat das mit Urteilen bereits am 16. Dezember 2020 deutlich gemacht (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19).

Zahlreiche Landgerichte folgen der Rechtsprechung und erklären Beitragsanpassungen für unwirksam. Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 21. April 2022 die Anpassungen der Axa Krankenversicherung kassiert (Az.: 4 O 138/21). Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Privatversicherten einen kostenlosen Online-Check an. Wir holen für die Verbraucher die zu viel bezahlten Beiträge zurück.

LG Berlin stärkt Verbraucher bei PKV-Beiträgen den Rücken

Im vorliegenden Fall hatte die AXA Krankenversicherung zwischen 2012 und 2019 mehrfach Beitragserhöhungen durchgesetzt. Wie auch bei anderen Versicherungen üblich, kündigte die Axa die Prämienanpassungen im November schriftlich für das kommende Jahr an. Der Kläger setzte sich zur Wehr und klagte erfolgreich. Für das LG Berlin waren die Beitragserhöhungen ab Januar 2018 bis Dezember 2019 unwirksam. Der Kläger hat einen Anspruch auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge.

Das Gericht in Berlin folgte damit der Rechtsprechung des BGH. Die Karlsruher Richter vertreten die Ansicht, dass Beitragserhöhungen ordnungsgemäß begründet werden müssen. Dabei geht es um die Rechnungsgrundlage, die eine nicht vorübergehende Kostensteigerung beinhaltet, die dann letztlich zur Erhöhung der Prämie führt. Im Schreiben der Axa für die Beitragserhöhungen im Januar 2018 war aus Sicht des Gerichts nicht deutlich genug gemacht worden, welche Rechnungsgrundlage sich geändert hatte. Hier müssen Versicherungsleistungen und/oder Sterbewahrscheinlichkeiten erläutert werden. Für den Verbraucher war bei der Axa jedoch nicht ersichtliche, aus welchen Grund eine Prämienanpassung vorgenommen werden musste. Daher sei die Erhöhung unwirksam. Die Axa muss jetzt die zu viel bezahlten Beiträge erstatten. Für die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer ist das Urteil eine Bestätigung dafür, dass sich Versicherte gegen die Prämienerhöhungen zur Wehr setzen sollten.

Private Krankenversicherungen sind dafür bekannt, regelmäßig ihre Beiträge enorm zu erhöhen. Verbraucher sind diesen Erhöhungen jedoch nicht wehrlos ausgeliefert. Denn die Rechtsprechung zeigt, dass die Erhöhungen nicht immer wirksam erfolgt sind. Sehr allgemeine gehaltene Mitteilungen, die nur die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beitragserhöhung wiedergeben, können für eine wirksame Prämienanpassung nicht ausreichen. So hat es der BGH entscheiden. Privat-Krankenversicherte können sich daher gegen unrechtmäßige Beitragserhöhungen wehren und überzahlte Beiträge zurückfordern. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Gemeinsam und individuell finden wir den richtigen Weg, Ihr Geld zurückzufordern.

Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (ots)

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