Gericht: Bahn muss Stuttgart-21-Mehrkosten allein tragen
Die Deutsche Bahn muss die milliardenschweren Mehrkosten des Bahnprojekts Stuttgart 21 alleine tragen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 7. Mai 2024 ab, wie der VGH am Dienstag mitteilte.
Die Bahn habe keine Gründe dargelegt, die die Zulassung der Berufung
rechtfertigen, hieß es zur Begründung. Nach dem Vortrag der Bahn
bestünden keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen
Urteils, der Rechtsstreit weise keine besonderen tatsächlichen oder
rechtlichen Schwierigkeiten auf und die geltend gemachten
Verfahrensfehler lägen nicht vor.
Die Deutsche Bahn hatte
gefordert, dass das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt
Stuttgart, der Regionalverband Region Stuttgart und der Flughafen
Stuttgart zusätzliche 4,7 Milliarden Euro für das Projekt bereitstellen,
während sie selbst bereit war, 2,5 Milliarden Euro zu tragen. Das
Verwaltungsgericht Stuttgart hatte die Klage abgewiesen, da der
bestehende Finanzierungsvertrag die Zuschüsse auf 4,5 Milliarden Euro
begrenzte und lediglich Gespräche für den Fall weiterer Mehrkosten
vorsah.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist mit der
Entscheidung des VGH rechtskräftig (Beschluss vom 1. August 2025, 14 S
1737/24).
Quelle: dts Nachrichtenagentur