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Urteil mit Signalwirkung: Gericht erklärt Ausbildungsabgaben erstmals für rechtmäßig - vorerst soziale Berufe betroffen

Archivmeldung vom 29.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

"Private Unternehmen könnten in Zukunft stärker zu Ausbildungsabgaben verpflichtet werden, um den beruflichen Nachwuchs in gesellschaftlich wichtigen Branchen wie Kranken- und Altenpflege zu sichern".

Diese Schlussfolgerung zieht der Rechtsanwalt Dr. Holger Schmitz von der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz aus Urteilen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bautzen vom Mittwoch (27. Februar, Az. 5 B 822/06 - 5 B 827/06). Die Richter erklärten die sächsische Altenpflege-Ausgleichsverordnung aus dem Jahr 2003 in sechs Musterverfahren für rechtmäßig. Schmitz, ein renommierter Verwaltungsrechtler, vertrat das Land in dem Prozess. Die Revision ist nicht zugelassen.

Grundlage für das Urteil war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2003 (Az. 2 BvL 1/99). Danach sind Ausbildungsabgaben grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig. Gleichwohl erklärten die Instanzgerichte die Verordnung für rechtswidrig, weil der Verordnungsgeber die Vorraussetzungen für die Erhebung von Ausbildungsabgaben nicht nachgewiesen habe. "Das OVG Bautzen hat jetzt endgültig den Weg frei gemacht für die Politik", sagt Schmitz.

Außer Sachsen erheben noch Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg Abgaben von privaten Pflegeeinrichtungen, wenn sie nicht genügend Lehrlinge ausbilden. Andere Länder wollten die Entscheidung des OVG Bautzen abwarten. Das Urteil hat jedoch Bedeutung über die sozialen Berufe und diese Bundesländer hinaus. "Nach der Argumentation des Gerichts ist es möglich, Ausbildungsabgaben für alle Berufe zu erheben, die eine wichtige Funktion in der Gesellschaft erfüllen und in denen Nachwuchsmangel herrscht", sagt Schmitz. Politisch und wirtschaftlich sinnvoll sei das jedoch wohl nur in Ausnahmefällen.

Quelle: Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz


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