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Rechtsanwaltskanzlei: Teilerfolg in Schadensfällen durch Coronaimpfung

Archivmeldung vom 26.07.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.07.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk

Am Landgericht Köln werden zwei medizinische Sachverständige den Anspruch auf Schadensersatz prüfen. Die verantwortliche Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich wertet dies als Teilerfolg, betont jedoch "Unabwägbarkeiten" aufgrund der politisch aufgeladenen Fragestellung. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Die Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Rogert &; Ulbrich, die eigenen Angaben zufolge auf die juristische Aufarbeitung von massenhaft auftretenden Schäden spezialisiert ist, hat mitgeteilt, dass sie im Fall möglicher Geschädigter durch die Coronaimpfung einen Teilerfolg erreicht hat.

So seien vor dem Landgericht Köln zwei Beweisbeschlüsse ergangen, aufgrund derer ein medizinischer Sachverständiger den Sachverhalt aufklären soll. In drei parallel laufenden Verfahren verschiedener Geschädigter habe das Gericht zudem über einen Hinweisbeschluss mitgeteilt, dass ein Schadenersatzanspruch nach § 84 Arzneimittelgesetz bestehen könne.

Wie der Rechtsanwalt Rogert erklärte, erfolge eine Beweisaufnahme nur dann, wenn die Klage schlüssig sei und im Falle der Bestätigung des behaupteten Sachverhalts durch ein oder mehrere Beweismittel das Bestehen des Anspruchs dem Grunde nach durch das erkennende Gericht festgestellt würde. Aktuell bearbeite die Kanzlei 1.500 Mandate für Personen, die nach ärztlicher Auffassung einen Gesundheitsschaden nach der Impfung mit einem Covid-19-mRNA-Impfstoff erlitten hätten.

Fragestellung "politisch stark aufgeladen"

Rogert betonte jedoch auch "Unabwägbarkeiten" für das weitere Verfahren. Auch wenn der Sachverständige den Vortrag zu dem fraglichen Einzelfall vollumfänglich bestätigen sollte, stünde der Anspruch nach dem Arzneimittelgesetz mit der Frage nach der positiven Nutzen-Risikoabwägung, so der Jurist. Diese Fragestellung sei zu seinem Bedauern politisch stark aufgeladen, weshalb er hoffe, dass sich "Gericht und Sachverständiger von der Beeinflussung durch politische Stellungnahmen und Medienberichterstattung frei machen könnten". Das sei naturgemäß nicht einfach.

In diesem Kontext sei Rogert zufolge auch der Versuch des Spiegels zu sehen, der in einem Artikel versucht habe, "zugunsten der Pharmaindustrie", "den juristischen Gegner mit falschen Tatsachenbehauptungen, Framing und Beleidigungen herabzuwürdigen". Im besagten Spiegel-Artikel wird Rogerts Kanzleipartner Ulbrich unter anderem die Behauptung vorgeworfen, Microsoft-Gründer Bill Gates wolle die Einwohnerzahl Deutschlands auf 27 Millionen reduzieren, "eine freie Spiegel-Erfindung, so Rogert."

Quelle: RT DE

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