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Verfassungsgericht erlaubt Demonstrationen auf Flughäfen

Archivmeldung vom 22.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Bundesverfassungsgericht hat Demonstrationen auf deutschen Flughäfen grundsätzlich erlaubt. Das Demonstrationsrecht und die Versammlungsfreiheit gilt laut dem am Dienstag veröffentlichten Urteil auch für Bahnhöfe, Häfen oder kommunale Einkaufszentren, wenn sich diese öffentlich genutzten Räume mehrheitlich in staatlichem Besitz befinden.

Das Gericht gab damit der Klage einer Frau statt, die am Frankfurter Flughafen Flugblätter gegen die Abschiebung von Ausländern verteilt hatte. Der Flughafenbetreiber Fraport, von dem knapp über 50 Prozent der Anteile dem Staat gehören, hatte daraufhin die Frau des Flughafens verwiesen. Dieses Verbot verletze die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit, so die Verfassungsrichter. Eine Einschränkung der Demonstrations- und Meinungsfreiheit sei zulässig, soweit es für die "Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Flughafenbetriebs" erforderlich sei. Dies gelte jedoch nicht, um lediglich "ein angenehmes Konsumklima zu erhalten".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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