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StVO-Novelle tritt in Kraft: Zu schnell wird jetzt schnell teuer

Archivmeldung vom 22.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Geschwindigkeitsverstöße werden Autofahrer künftig deutlich teurer zu stehen kommen als bisher. Auch ein Fahrverbot droht eher. Dies sind die Konsequenzen der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung StVO, welche der Bundesrat am 14. Februar beschlossen hat. Die Umsetzung ist jetzt für den 28. April geplant.

Vielen Autofahrern dürften diese Neuerungen aber noch unbekannt sein. Denn in der Öffentlichkeit lag das Hauptaugenmerk bislang auf anderen Aspekten der Novelle, vor allem mit Bezug auf den Radverkehr. So werden Verstöße wie das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe künftig Geldbußen bis zu 100 Euro nach sich ziehen.

Der ACV hält die Mehrheit der beschlossenen Verschärfungen für sinnvoll. Denn die Kernbotschaft der StVO-Novelle lautet: Wer Auto fährt, muss die Sicherheit der Radfahrenden stets im Blick haben. Dies ist nicht nur ein Gebot der Fairness und Rücksichtnahme, sondern so gewinnt das Fahrrad als umweltfreundliches und gesundes Verkehrsmittel auch weiter an Attraktivität. Dies sind Effekte, die der ACV im Rahmen seines Engagements für die Vision Zero und die Verkehrswende ausdrücklich befürwortet.

Mit Bezug auf die stärkere Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen weist der ACV alle Autofahrenden noch einmal mit Nachdruck darauf hin: Zu schnell wird jetzt schnell teuer! Als wichtigste Regeln sollte man sich merken:

  • Ab 16 km/h zu viel droht ein Punkt! (Bisher lag diese Grenze bei 21 km/h.)
  • Ab 21 km/h droht ein Fahrverbot von einem Monat! (Bisher: ab 31 km/h bzw. ab 26 km/h im Wiederholungsfall.)

Insbesondere die härteren Strafen bei Verstößen von mehr als 21 km/h innerorts, wohlgemerkt nach Abzug der Toleranz, stellen eine angemessene Anpassung an die angespannte Verkehrssituation in unseren Innenstädten dar. Wer hier die erlaubte Geschwindigkeit in so hohem Maß überschreitet, der gehört zumindest vorübergehend aus dem Verkehr gezogen. Denn bei mehr als 70 km/h besteht für Fußgänger oder Radfahrer im Fall einer Kollision praktisch keine Überlebenschance mehr.

Der ACV hält einen Bußgeldrechner bereit, der nach nur drei Klicks Auskunft darüber gibt, mit welchen Konsequenzen bei einem Geschwindigkeitsverstoß nach dem noch gültigen Bußgeldkatalog zu rechnen ist. Sobald die StVO-Novelle in Kraft ist, werden wir den Rechner aktualisieren. Hier geht's zum Bußgeldrechner:

https://www.acv.de/ratgeber/verkehr-sicherheit/bussgeld/bussgeldrechner

Quelle: ACV Automobil-Club Verkehr (ots)


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