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Unis vergeben Plätze nicht - Erneutes Einschreibechaos droht

Archivmeldung vom 08.06.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.06.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Sebastian Bernhard  / pixelio.de
Bild: Sebastian Bernhard / pixelio.de

Immer mehr begehrte Studienplätze bleiben unbesetzt. Der Ansturm der Abiturienten auf die Hochschulen scheint dieses Jahr größer zu sein als je zuvor - auch in den nächsten Jahren ist ein Rückgang nicht in Sicht. Nicht nur der doppelte Jahrgang jetzt auch Baden-Württemberg erschwert den Kampf um den begehrten Studienplatz. Hinzu kommt die Aussetzung der Wehrpflicht. Dadurch verschärfen sich jedes Jahr die Zulassungseinschränkungen wie Numerus clausus (NC) und Wartesemester erneut.

An dem neuen Online-Studienzulassungssystem, das die NC-Studienplätze dieses Jahr endlich koordiniert vergeben soll, nehmen nur wenige Hochschulen überhaupt teil. Dadurch und durch ständige Fehlkalkulationen der Hochschulen bleiben begehrte Studienplätze frei.

Rund 20.000 Plätze in begehrten Studienfächern blieben in den vergangenen Jahren nicht besetzt. "Ein echter Skandal ist das", sagt Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg, der sich auf Studienplatzklagen spezialisiert hat. "Jedes Semester decken wir in vielen Fächern noch Studienplätze auf, die die Unis zu Unrecht nicht vergeben haben".

Die eingeklagten Studienplätze werden dann nicht zwischen allen Bewerbern, sondern nur den erfolgreichen Studienplatzklägern vergeben - in den meisten Fällen spielt die Abiturnote dann sogar keine Rolle mehr. "Insbesondere in Medizin, Zahnmedizin und Psychologie stellt die Studienplatzklage eine zusätzliche Chance dar, um nicht jahrelang warten zu müssen", sagt Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg.

Kostenfreie Info-Blätter und weitere Informationen zu Chancen, Kosten und Dauer einer Studienplatzklage sind auf der Internet-Seite www.uni-recht.de abrufbar.

Quelle: Naumann zu Grünberg RA-GmbH (ots)

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