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Cybersquatting - Virtueller Adressklau mit realen Folgen

Archivmeldung vom 21.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Angela Parszyk / pixelio.de
Bild: Angela Parszyk / pixelio.de

Webadressen, genannt "Domainnamen", sind weltweit ein begehrtes Handelsgut. Namen wie pizza.com oder candy.com haben auf dem Domainmarkt Verkaufsergebnisse in siebenstelliger Höhe erzielt. Wer die Bedeutung der Webadresse unterschätzt, leidet schnell unter negativen Folgen: Cybersquatter registrieren Domainnamen aus Begriffen, die laut Markenrecht anderen zustehen. Zielscheibe sind in der Regel Namen und Marken prominenter Personen oder Unternehmen sowie passende Tippfehler. Auf der Tippfehler-Domain wwwladygaga.com zum offiziellen Internet-Auftritt von Lady Gaga (ladygaga.com) finden sich aktuell Werbeanzeigen.

"Ein Cybersquatter könnte Lady Gaga mit wwwladygaga.com zwischen 500 und 1000 Webseiten-Besucher im Monat stehlen", schätzt Markus Müller, selbst Domain-Investor - im Branchen-Slang "Domainer". Das Prinzip hinter der Abzocke ist einfach: Vergisst ein User bei der Eingabe von www.ladygaga.com den Punkt nach dem www, so landet er auf www.wwwladygaga.com. "Cybersquatter sind schwarze Schafe unter den Domainern. Ein sauber arbeitender Investor verdient sein Geld mit der Nutzung und dem Verkauf von Webadressen, die nicht die Markenrechte Dritter verletzen", hebt Müller hervor.

Auf den "falschen" Webseiten der Cybersquatter findet der Internetnutzer statt der gesuchten Infos häufig Werbung. Zum Teil tummeln sich dort auch Anzeigen konkurrierender Unternehmen oder Personen, schlimmstenfalls leitet eine Domain auf die Seite eines Mitbewerbers weiter. Häufig werden einer korrekten Domain ähnliche Webadressen auch für den Handel mit Produktfälschungen oder das Abfangen von Login-Daten (Phishing) genutzt: Zum Abgreifen von Benutzerdaten der DHL-Packstationen nutzten Online-Kriminelle in der Vergangenheit Domainnamen wie packstati0n.de (mit der Ziffer 0 statt dem Buchstaben o).

Auch Politiker sind vor dem Imageschaden durch Cybersquatter nicht sicher: Im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2009 führte die Domain wir-haben-die-kraft.de des CDU-Wahlkampfslogans "Wir haben die Kraft" zum Webauftritt der Piraten - laut Partei hatte die Weiterleitung jedoch eine Privatperson eingerichtet. "Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig präventives Agieren für bekannte Personen, Unternehmen oder Organisationen ist", schlussfolgert Alexander Siffrin, Geschäftsführer des Domain-Anbieters Key-Systems GmbH. "Grundsätzlich gilt: Wer Domainnamen frühzeitig registriert und ihre Laufzeit rechtzeitig verlängert, spart bares Geld."

Ist der Domainname bereits unrechtmäßig besetzt, so sind nach der Abmahnung durch einen Rechtsanwalt der Gerichtsprozess oder das grenzüberschreitende UDRP-Verfahren (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) letzter Schritt im Kampf gegen Cybersquatter. "Voraussetzung für ein erfolgreiches UDRP-Verfahren ist, dass die Domain mit einem geschützten Kennzeichen identisch oder verwechselbar ähnlich ist, der beklagte Inhaber der Domain keine Rechte an dem Kennzeichen hat und die Webadresse in böser Absicht registriert hat und nutzt", erklärt Rechtsanwalt Thomas Rickert, Domainrechtsexperte und geschäftsführender Gesellschafter der Schollmeyer & Rickert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

"Die Kosten für ein UDRP-Verfahren betragen mindestens 1.500 US Dollar plus Anwaltskosten", klärt Domain-Anbieter Alexander Siffrin auf. "Die gezielte Registrierung wichtiger Webadressen kann jedoch rechtliche Auseinandersetzungen mit Cybersquattern verhindern. Die Überwachung des Domain-Marktes durch einen Profi zeigt ergänzend, ob der eigene Name bereits missbräuchlich als Webadresse genutzt wird und eine Abmahnung oder ein Prozess notwendig ist."

Die Gefahr durch Cybersquatting für Prominente und Unternehmen könnte bald weiter zunehmen. Die Zahl der Internet-Endungen - genannt Top-Level-Domains, kurz TLDs - wie .COM oder .DE wird ab 2013 sprunghaft ansteigen. Neben Endungen im Stil von .MARKE oder .FIRMA werden dann auch geografische Begriffe wie .BERLIN und .PARIS oder Ausdrücke wie .MUSIC und .SHOP als Endung für Webadressen möglich.

"Prominente und Unternehmen sollten dann gezielt für ihre Person oder Marke wichtige Namen reservieren", erklärt Domainer Markus Müller. Internet-User sollten darauf achten, ob sie sich tatsächlich auf der gewünschten Seite befinden - im Zweifelsfall helfe ein Blick auf die Kontaktseite oder ins Impressum. Auch die Online-Abfrage bei einem Whois-Service kann die Identität einer Website belegen. Dort sind für jede Domain die Kontaktdaten des Eigentümers hinterlegt.

Quelle: Key-Systems GmbH (ots)

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