Frankfurter OLG erklärt Auslieferung nach Griechenland für zulässig
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Auslieferung eines Afghanen nach Griechenland zur Vollstreckung einer dort ausgesprochenen Freiheitsstrafe für zulässig erklärt. Das teilte das OLG am Dienstag mit. Der Mann war in Griechenland zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.
Dem Urteil liegt zugrunde, dass der Verfolgte 2020 in Thessaloniki einem
anderen afghanischen Staatsangehörigen einen echten afghanischen Pass
und einen deutschen Aufenthaltstitel übergab, um die Ausreise nach
Österreich zu ermöglichen. Die Polizei erkannte das Täuschungsmanöver am
Flughafen Thessaloniki.
Das OLG begründete seine Entscheidung
damit, dass die Tat sowohl nach deutschem als auch nach griechischem
Recht strafbar sei. Einem Abschiebeverbot stehe die Auslieferung nicht
entgegen, da der Verfolgte durch seine Handlungen selbst bewiesen habe,
dass seine Ausreise in einen anderen Staat möglich und zumutbar sei. Die
Entscheidung ist nicht anfechtbar (Beschluss vom 25.3.2025, Az. 2 OAusA
24/25).
Quelle: dts Nachrichtenagentur