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BGH: Wohnsitzwechsel kein Kündigungsgrund für Fitnessstudio-Vertrag

Archivmeldung vom 04.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Eva-Maria Roßmann / pixelio.de
Bild: Eva-Maria Roßmann / pixelio.de

Ein Wohnsitzwechsel aus beruflichen Gründen berechtigt nicht dazu, einen Fitnessstudio-Vertrag außerordentlich zu kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil am Mittwoch entschieden (XII ZR 62/15).

Im konkreten Fall musste der Kunde eines Fitnessstudios in Hannover den Wohnsitz sogar wechseln, weil er als Soldat zunächst nach Köln und später nach Kiel abkommandiert wurde. Trotzdem kein Grund, urteilten die Richter, "die Gründe für einen Wohnsitzwechsel - sei er auch berufs- oder familienbedingt - liegen in aller Regel allein in der Sphäre des Kunden und sind von ihm beeinflussbar", hieß es. Anders könne es bei einer Schwangerschaft oder einer schweren Krankheit aussehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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