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Urteil: Inkassodienst muss Schufa-Eintrag löschen

Archivmeldung vom 28.01.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Eine Berliner Immobilienmaklerin errang im Eilverfahren vor dem Landgericht Berlin einen Sieg gegen ein Inkassounternehmen. Dieses hatte die Frau mit einem Schufa Negativeintrag von 431,- Euro erpresst und damit ihre Geschäftsfähigkeit untergraben.

Das Gericht verdonnerte den Inkassodienst, den Schufaeintrag sofort löschen zu lassen, bei Wiederholung drohe ein Zwangsgeld von bis zu 250.000,- Euro (Aktenzeichen 9 O 21/09). Das Gericht begründete das Urteil damit, dass die Frau dem Inkassodienst keine ausdrückliche Einwilligung zur Weiterleitung personenbezogener Daten erteilt hatte und der Eintrag für die Frau unverhältnismäßig hohe Nachteile bedeutete.

Die Geschäftsfrau hatte die 431,- Euro nicht zahlen wollen, weil es sich um eine Stromablesung handelte, die sie nicht beauftragt hatte. Der Rechtsstreit läuft noch. Das Inkassounternehmen meldete dennoch die angeblich offene Schuld der Schufa. Die Folgen waren verheerend, die Geschäftsfrau blitzte nunmehr bei Banken ab. Sie konnte drei ihrer Häuser nicht renovieren, weil geplante und teilweise bereits bewilligte Kredite in Höhe von 400.000,- Euro nun abgelehnt wurden.

Ihr Berliner Anwalt Ulrich Schulte am Hülse sagte dem Finanznachrichtendienst gomopa.net: Die Frau lief gegen Wände. Beim Bankberater leuchtete am Computer eine rote Lampe auf. Der Score-Wert, also die Kreditwürdigkeit, sank von über 80 Prozent auf unter 15 Prozent. Das bedeutet, dass man keine Kreditkarte, kein Handy, kein Leasingauto, nicht mal mehr ein Konto bekommt. Die Mandantin fuhr zur Schufa nach Tempelhof, konnte aber den Negativeintrag selbst nicht ändern. Der Inkassodienst nutzte das schamlos aus und wollte meine Mandantin weiter erpressen.

Der Frau blieb nur der Gang zum Gericht. Im Eilverfahren innerhalb von fünf Tagen errang Ulrich Schulte am Hülse das erlösende Urteil. Der Anwalt: Es ist ein Sieg für alle, die einen ungerechtfertigten Eintrag in der Schufa haben. Die meisten wissen gar nicht, dass sie gute Chancen haben. Und die Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten.

Quelle: GOMOPA GmbH

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