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Vor Gericht: Migranten-Bonus wegen „aggressiven Genen“

Archivmeldung vom 13.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Stefan Magnet (2020)
Stefan Magnet (2020)

Bild: Screenshot Youtube Video: "Vor Gericht: Migranten-Bonus wegen „aggressiven Genen“" (https://youtu.be/8eO_HNs_BwQ) / Eigenes Werk

Bislang war die „Psyche“ oder die fremde „Kultur“ eine willkommene Ausrede, weshalb kriminelle Migranten nicht mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden könnten. Künftig dürften wohl auch die Gene ein Grund sein, um den Tätern nicht die volle Verantwortung für ihre Morde anlasten zu müssen. Stichwort: „Killer-Gene“.

2011 entschied ein Gericht in Como nahe Mailand, dass ein Mord nur dann vollwertig als Mord angesehen werden kann, wenn der Täter oder die Täterin kein „Killer-Gen“ in sich tragen würde. Strafmilderung für den Mörder ist dann die Folge. Und das war nicht die erste Entscheidung. Die erste Entscheidung war bereits 2009 in Triest, wo italienische Richter einem nord-afrikanischen Mörder eine Strafmilderung von einem Jahr zugestanden, weil er sogenannten „Killer-Gene“ hätte, die ihn also nicht voll schuldfähig machen würden.

Bisher beschränkten sich Gerichte darauf Migranten oft vorteilhaft zu behandeln, weil sie „psychisch krank“ wären oder weil ihre Taten „kulturbedingt“ wären. Ein besonders drastischer Fall spielte sich in Wien ab, wo die „kulturbedingte Aggression“ eines Türken zu einer vergleichsweisen geringen Strafe von 6 Jahren führte, obwohl der Täter seine Frau mit einem Messer mehrfach in Kopf, Brust und Hals stach. In der damaligen Anklageschrift hieß es verständnisvoll, dass sich gerade Migranten „sich häufig in besonders schwierigen Lebenssituationen“ befinden würden.

Diese schwierigen Situationen könnten sich dann „auch begünstigt durch die Art ihrer Herkunft, in einem Affekt entladen“. Der vorsitzende Richter Andreas Böhm schloss sich dieser Ansicht an. Es liege "ein affektbedingter Tötungsvorsatz", aber kein versuchter Mord vor, hieß es in der Urteilsbegründung. Eine zweifache Mutter hatte im norddeutschen Kiel weniger Glück: Die 37 Messerstiche, die ihr ihr afghanischer Ex-Freund zufügte, konnte sie nicht überleben. Der Killer allerdings wurde vom Gericht für nicht schuldfähig befunden, da der arme kranke Kerl tatsächlich während der Tatzeit einen, „akuten Schub einer paranoiden Schizophrenie“ erlitt. Statt ins Gefängnis ging es ins psychiatrische Krankenhaus.


Quelle: Stefan Magnet

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