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Unfall im Ausland: Was ist anders als Zuhause

Archivmeldung vom 09.07.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.07.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Ein lautes Krachen, ein heftiger Ruck. Schon ist die Urlaubslaune verflogen und das Auto zerbeult. Wen dieses Schicksal noch dazu im Ausland ereilt, sollte wissen: Wie verhält man sich am Unfallort?

Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe rät vor dem Aussteigen eine Warnweste anzuziehen. In vielen europäischen Ländern (Belgien, Finnland, Italien, Kroatien, Montenegro, Norwegen, Österreich, Portugal, Slowakei, Spanien, Tschechien) ist dies mittlerweile Pflicht, und wer ohne erwischt wird, muss oft auch zahlen. Danach sollte natürlich die Unfallstelle mit einem Warndreieck gesichert werden.

Ebenfalls wissenswert: Es gibt Staaten, wie zum Beispiel Polen oder Rumänien, in denen man jeden Unfall der Polizei melden muss. Ein Anruf bei der Polizei ist letztlich also immer richtig, selbst wenn sie wie in manchen Ländern üblich nur große Sach- oder Personenschäden aufnimmt.

Mit oder ohne Polizei, der Unfall muss auf jeden Fall protokolliert werden. Nur wer seine Ansprüche belegen kann, hat später Anspruch auf Entschädigung. Deshalb gehört der europäische Unfallbericht - den man bei seiner Kfz-Versicherung bekommt - auf jeden Fall ins Handschuhfach. Wer die Fragen nach Personalien, Versicherung und Unfallhergang sorgfältig beantwortet, hat eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Namen und Adressen von eventuellen Zeugen sollten ebenso notiert, wie Fotos von der Unfallstelle gemacht werden.

Den Europäischen Unfallbericht gibt es für manche Länder zweisprachig. Hat der Unfallgegner gleichfalls einen dabei, kann man sich darauf verlassen, dass die Fragen identisch sind. Wer unterschreibt, sollte berücksichtigen, dass dem Bericht in Frankreich und den Benelux-Staaten eine ungleich gewichtigere Rolle bei der Schadenregulierung zukommt. Wer unterschreibt, erkennt den Inhalt unwiderruflich an. Anmerkungen oder Widersprüche müssen unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei Widersprüchen oder Sprachschwierigkeiten füllt am besten jeder seinen eigenen Bericht aus und unterzeichnet ihn. Anschließend tauscht man die Kopien gegenseitig aus.

Doch nicht allein in diesem Punkt unterscheidet sich die Schadenregulierung der einzelnen Länder. Und sobald es im Ausland kracht, gilt in der Regel nationales Recht: Zum Beispiel stehen Geschädigten Wertminderung, Anwalts-, Gerichts- oder auch Mitwagenkosten nicht in allen europäischen Staaten zu. Wer vorbeugen will, kann in Verbindung mit seiner Kfz-Haftpflichtversicherung eine Ausland-Schadenschutzversiche- rung abschließen. Der eigene Versicherer garantiert dann, Personen- und Sachschäden so zu regulieren, als hätte sich der Unfall in Deutschland ereignet.

Erst zu Hause reparieren lassen

Auch wenn ein Unfall die Urlaubsfreude trübt, ist es doch angenehm, dass man bei Unfällen im europäischen Ausland Schadenersatzansprüche mittlerweile von Zuhause aus geltend machen kann. Denn alle Versicherer in EU-Mitgliedsstaaten müssen entweder selber in jedem anderen EU-Staat regulieren oder einen Schadenbeauftragten haben, der dies übernimmt. Selbstverständlich gehört dazu auch eine Schadenregulierung in der Sprache des Heimatlandes. Hat die gegnerische Versicherung oder ihr Repräsentant drei Monate nichts von sich hören lassen, kann man sich auch an die Entschädigungsstelle in Hamburg wenden.

Quelle: Pressemitteilung HUK-COBURG

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