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Undichte Leitung ist kein Verschleiß

Archivmeldung vom 13.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Auch bei einem zehn Jahre alten Gebrauchtfahrzeug handelt es sich um einen Sachmangel und nicht um normalen Verschleiß, wenn ein Leck in der Kraftstoffzuleitung zu einem Brand führt.

So entschied das Oberlandesgericht in Celle in einem Urteil vom 16. April 2008 (Az. 7 U 224/07; ADAJUR Dok. Nr. 77755).

In dem vom ADAC vorgelegten Fall erwarb die Klägerin ein zehn Jahre altes Fahrzeug bei einem Gebrauchtwagenhändler. Zwei Monate später brannte der Motorraum des Wagens aus. Der Wagen war anschließend nicht mehr fahrtüchtig. Das Gutachten eines Sachverständigen machte deutlich, dass der Brand eindeutig auf die undichte Kraftstoffleitung zurückzuführen war. Aus diesem Grund wollte die Geschädigte den Wagen zurückgeben, was der Händler jedoch ablehnte.

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einem solchen Leck um einen Sachmangel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Auch wenn der Käufer eines zehn Jahre alten Gebrauchtwagens mit einem gewissen Verschleiß rechnen muss, darf er trotzdem erwarten, dass der Motor beim Starten nicht in Flammen aufgeht.

Quelle: ADAC

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