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Vorsicht bei Gratis-Reisen und Gewinn-Versprechen - häufig nur Geldschneiderei

Archivmeldung vom 31.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Gewinnversprechen und "Gratisangebote" sind häufig nur Geldschneiderei oder Lockmittel zur Herausgabe persönlicher Daten. Vor entsprechenden Angeboten warnte Bayerns Verbraucherschutzminister Otmar Bernhard gestern in München.

Gewinnversprechen und "Gratisangebote" sind häufig nur Geldschneiderei oder Lockmittel zur Herausgabe persönlicher Daten. Vor entsprechenden Angeboten warnte Bayerns Verbraucherschutzminister Otmar Bernhard heute in München. Bernhard: "Herzlichen Glückwunsch. Sie haben eine Reise gewonnen. Das klingt zu schön, um wahr zu sein. Meist verbirgt sich dahinter aber eine Kostenfalle trickreich agierender Firmen." Immer wieder erhalten Verbraucher Glückwunschschreiben: gratuliert wird beispielsweise zum Gewinn eines Autos oder einer Reise. Geht der "Glückliche" auf die Mitteilung ein, folgt die böse Überraschung. Wer seinen Gewinn näher unter die Lupe nehmen will, muss häufig seine Adresse, Telefonnummer oder gar die Kontodaten für eine Überweisung angeben. Kostenhinweise oder Vertragsabschlüsse werden geschickt versteckt. Es folgen Rechnungen für ungewollte Leistungen oder eine Flut weiterer Werbezuschriften. "Am Besten ignoriert man solch trickreiche Angebote von Anfang an. Weder persönliche Daten noch Geld sollten leichtfertig heraus gegeben werden. Fällt man dennoch herein und erhält eine Rechnung, ist meist gar kein Vertrag zustande gekommen, weil nicht auf das Widerrufsrecht hingewiesen wurde. Daher nicht zahlen, sondern Rat bei der Verbraucherzentrale oder beim Verbraucherservice Bayern suchen", so Bernhard.

Besonders hinterlistig agieren Firmen bei den Reiseversprechen. Denn tatsächlich versuchen sie oftmals zur absoluten Nebensaison Reisen über Zusatzkosten wie Bearbeitungsgebühren, Einzelzimmerzuschläge, Verkaufsveranstaltungen, überteuerte Ausflüge oder Zuzahlungen zur Halbpension zu verkaufen. Der "Gewinn" umfasst oft nur die Übernachtung, bestenfalls mit Frühstück, in einem Hotel oder einer Ferienanlage. Für die weitere Verpflegung und die Anreise muss selbst gesorgt werden. "Wer Werbung macht, will auch etwas verkaufen. Nachrechnen lohnt sich. Denn alles in allem liegt der Reisepreis oft über dem, was bei renommierten Reiseveranstaltern für Flug, Hotel und Frühstück gezahlt wird", so der Minister. Weitere Informationen sind im Verbraucherinformationssystem Bayern des Ministeriums unter http://www.vis.bayern.de/ abrufbar.

Quelle: Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

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