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Wer nach einem Parkrempler wegfährt, begeht eine Straftat

Archivmeldung vom 11.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: aboutpixel.de / Thomas Pieruschek
Bild: aboutpixel.de / Thomas Pieruschek

Wenn es beim Ausparken kracht, reicht es nach Angaben des ADAC nicht aus, einen Zettel mit Unfallhergang und Adresse zu hinterlassen. Denn wer wegfährt, ohne auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs zu warten oder die Polizei zu rufen, begeht Fahrerflucht und damit eine Straftat mit erheblichen Folgen: Neben einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg kann unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wie es im Gesetz heißt, auch den Führerschein kosten.

Entscheidend dabei ist die Höhe des entstandenen Fremdschadens. Bis zu 600 Euro wird das Verfahren meist gegen eine Geldauflage eingestellt. Bei bis zu 1 200 Euro drohen ein Monatsgehalt Geldstrafe, sieben Punkte in Flensburg und maximal drei Monate Fahrverbot. Wird die 1 200 Euro Marke überschritten, ist die Fahrerlaubnis sogar für mindestens sechs Monate weg. Wenn bei einem Unfall Menschen zu Schaden kommen und sich der Verursacher vom Unfallort entfernt, ist nicht mit Milde zu rechnen: Dann droht Gefängnis. Neben diesen strafrechtlichen Folgen verliert der Fahrer den Versicherungsschutz: die Kasko zahlt den eigenen Schaden nicht, die Haftpflicht nimmt für den regulierten Fremdschaden bis zu 5.000 Euro Regress.

Um eine Straftat und die Folgen zu vermeiden, rät der Club, an der Unfallstelle zu warten, bis der Fahrer des anderen Fahrzeugs kommt, oder gleich die Polizei zu informieren. Wer kein Handy hat, sollte mindestens 30 Minuten warten, ehe er zur Polizei fährt. Diese nimmt den Unfall auf und benachrichtigt den Halter. 

Quelle: ADAC

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