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Bad in schlechtem Zustand: Mietminderung um 25 Prozent für eine Wohnung

Archivmeldung vom 19.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"

Es war manches nicht in Ordnung in einer vermieteten Wohnung - insbesondere nicht im Sanitärbereich. Die Badewanne entsprach nicht einmal der mittleren Güteklasse, das Schlafzimmerfenster konnte nur mit erheblichem Kraftaufwand geöffnet und geschlossen werden, das Badezimmer war nicht angemessen gefliest, eine Seifenschale war scharfkantig abgebrochen und stellte deswegen eine Verletzungsgefahr dar.

Die Mieterin weigerte sich, die volle Miete zu bezahlen. Das angerufene Gericht entschied laut Infodienst Recht und Steuern der LBS, dieses Ausmaß an Störungen rechtfertige eine 25-prozentige Mietminderung. Zwar sei das Badezimmer nur noch mit Einschränkungen zu benutzen, aber die übrige Wohnung befinde sich weitgehend in einem ordnungsgemäßen Zustand.

(Amtsgericht Gelsenkirchen, Aktenzeichen 428 C 498/15)

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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