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EuGH-Urteil: Versicherungen müssen einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten

Archivmeldung vom 01.03.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.03.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Versicherungen müssen in Zukunft einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag. Unterschiedliche Gebühren aufgrund des Geschlechts als "Risikofaktor" seien diskriminierend, so das Urteil der Richter. Die Versicherungen müssen nun bis spätestens 21. Dezember 2012 unisex-Tarife anbieten.

Bisher wurden Versicherungstarife nach statistischem Risiko kalkuliert. Auf dieser Grundlage bezahlten Frauen bisher geringere Beiträge bei der Kfz-Haftpflicht, jedoch höhere für private Rentenversicherungen. Ein belgisches Gericht hatte daraufhin um Überprüfung durch die EU-Richter gebeten. Für Verbraucher könnte das Urteil nun Mehrkosten bedeuten. So warnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bereits vor Tariferhöhungen. Verbraucherschützer sehen die neuen unisex-Tarife unterdessen positiv.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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