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Frankfurter Sparkasse verliert erneut Lehman-Prozeß

Archivmeldung vom 26.05.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.05.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die 19. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts hat in einer heute bekanntgewordenen Entscheidung vom 25.05.2010 die Frankfurter Sparkasse verurteilt, einem Anleger den vollständigen Kaufpreis in Höhe von rund EUR 40.000,00 für den Erwerb sog. Lehman-Zertifikate zuzüglich entgangenem Zinsgewinn und aussergerichtlichen Anwaltskosten zu erstatten und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen (Az. 2-19 O 324/09).

Angelegt hatte im Sommer 2006 ein damals 45-jähriger. Mit dem Verkauf des Zertifikates verdiente die Sparkasse eine Provision von 4,25 %, die sie freilich gegenüber dem Anleger verschwieg. Die Sparkasse verteidigte sich in dem Verfahren damit, dass die Provision marktüblich sei und man die genaue Provisionshöhe nicht habe mitteilen müssen. Auch hätte man das Papier dem als "chancenorientiert" eingruppierten und "erfahrenen Anleger", der über "umfangreiches Immobilieneigentum" verfüge, empfehlen dürfen. Über ein Sonderrisiko des streitgegenständlichen TwinWin-Zertifikates müsste ebenfalls nicht beraten werden. Dem hat das Landgericht eine klare Absage erteilt. Die Verurteilung erfolgte ohne Beweisaufnahme. Der Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Matthias Schröder, der die Entscheidung erstritten hat, begrüßt diese ausdrücklich.

Quelle: LSS LEONHARDT SPÄNLE SCHRÖDER Rechtsanwälte

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