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Neues Urteil gegen Abofallenbetreiber und Inkassoabzocke

Archivmeldung vom 11.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: GesaD / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Vor etwa 2 Jahren begann die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Banken und Sparkassen anzuschreiben um diesen mitzuteilen dass fragwürdige Inkassounternehmen über deren Konten “schmutziges Geld” aus Abfofallen eintreiben. Viele der angeschriebenen Geldinstitute kündigten daraufhin die entsprechenden Konten. Die “Deutsche Internetinkasso” hatte vor dem LG Frankfurt gegen ein solches Schreiben der VZ Brandenburg geklagt und nunmehr verloren.

In dem bemerkenswert klaren Urteil wurde festgestellt, dass die von den Verbraucherzentralen versendeten Schreiben an Banken und Sparkassen deswegen gerechtfertigt sind, weil das fragliche Inkassounternehmen Forderungen eintreibt, die unter Verstoß von § 1 Abs. 6 Preisangabenverordnung erschlichen worden sind.

Außerdem handelt es sich nach Auffassung des Gerichts um eine von Art. 5 Grundgesetz umfasste freie Meinungsäußerung.

Quelle: konsumer.info (News4Press)

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