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Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Abschiebung ab - Bevollmächtigter muß Strafe zahlen

Archivmeldung vom 27.09.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht

Von Rainer Lück 1RL.de - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=51816206

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Abschiebung eines Asylbewerbers nach Afghanistan abgelehnt. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Weil der Asylbewerber sowieso schon untergetaucht ist und der Anwalt dies dem Gericht verschwieg, muss der Bevollmächtigte zudem 2.600 Euro Strafe zahlen. Der Asylbewerber ist afghanischer Staatsangehöriger und reiste im Jahr 2011 in das Bundesgebiet ein. Sein Asylantrag wurde bereits im Jahr 2013 abgelehnt. Auch die hiergegen gerichtete Klage blieb erfolglos. Es fehle an einer hinreichenden Begründung dafür, dass der angegriffene Beschluss Verfassungsrecht verletze, so die Richter in Karlsruhe.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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