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Aktualisierter Bußgeldkatalog: neue Regelungen für Inline-Skater

Archivmeldung vom 21.08.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.08.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Neues Verkehrszeichen für Inline-Skater: Ab 1. September 2009 können die Sportler mit dem Schild "Inline-Skater frei" gekennzeichnete Radwege oder Straßen mitbenutzen. Gleichzeitig gelten für Inline-Skater deutlich höhere Bußgelder.

Grundsätzlich gilt für Inline-Skater nach wie vor, dass sie auf dem Bürgersteig fahren müssen. "Fehlt das neue Verkehrsschild, ändert sich an den bisherigen Regelungen nichts. Die Inline-Skater werden allerdings härter bestraft, wenn sie sich nicht daran halten", sagt Karl Walter, Verkehrsexperte beim R+V-Infocenter. Wer ohne Freigabe auf einer Straße oder einem Radweg fährt, muss mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen. Kommt es zu einem Unfall, werden bis zu 35 Euro fällig. Zudem sieht die Straßenverkehrsordnung Bußgelder von bis zu 35 Euro vor, wenn sich die Inline-Skater anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber rücksichtslos verhalten oder sie nicht überholen lassen.

Quelle:  R+V Versicherung

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