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Nach BGH Entscheidung zu Lebensversicherungen - auch Immobiliendarlehen können widerrufen werden

Archivmeldung vom 08.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Neues Empfangsgebäude mit Eingangsschleuse, Karlsruhe
Neues Empfangsgebäude mit Eingangsschleuse, Karlsruhe

Foto: ComQuat
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Gestern hat der BGH festgestellt, dass Kunden einer Lebensversicherung diese auch nach zehn Jahren noch widerrufen können. "Das Urteil ist auch auf Immobiliendarlehen anwendbar und könnte in diesem Bereich noch wesentlich größere Auswirkungen haben", macht Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE deutlich. Ein Widerruf soll dann möglich sein, wenn der Kunde bei Vertragsabschluss nicht hinreichend über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde (Urt. v. 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11).

Viele Kunden sind sich dessen nicht bewusst, doch oft lohnt sich eine genaue rechtliche Überprüfung der Kreditverträge. "Dies gilt insbesondere für ältere Immobiliendarlehensverträge, die zu schlechten Konditionen abgeschlossen worden sind", erklärt der Rechtsanwalt Christian Solmecke.

"Nach einer Studie der Verbraucherzentrale Hamburg können zwei Drittel aller Immobiliendarlehensverträge von den Kunden auch Jahre später noch gekündigt werden. Oft werden die Rechtsfolgen des Widerrufs in den vorgefertigten Klauseln nicht deutlich genug dargestellt. Häufig fehlt die Angabe einer Anschrift an die der Verbraucher seinen Widerrufserklärung schicken kann. Sinn und Zweck der Widerrufsbelehrung ist jedoch den Verbraucher in die Lage zu versetzen von seinen Rechten Gebrauch zu machen. Dafür muss er in klarer und verständlicher Weise über die Rechtsfolgen des Widerrufs aufgeklärt werden. Ungefähr 70 Prozent aller uns vorgelegten Widerrufsbelehrungen sind falsch und können auch jetzt noch widerrufen werden. Da derzeit eine Umschuldung zu sehr günstigen Konditionen möglich ist, kann sich eine Überprüfung der Altverträge auch im Lichte der gestrigen BGH Entscheidung lohnen."

Quelle: WILDE BEUGER SOLMECKE (ots)

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