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Vorsicht beim Kauf von DVD-Recorder & Co: Zusätzliche Händler-Garantien sind oft rausgeworfenes Geld

Archivmeldung vom 17.10.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Verlängerte Geräte-Garantien, die inzwischen viele Händler von Unterhaltungselektronik für einen Aufpreis von zehn bis 20 Prozent anbieten, lohnen sich für Kunden in den meisten Fällen nicht.

Der Grund: Die Plus-Garantien der Großmärkte und Einzelhändler weiten die Gewährleistungsfrist zwar auf fünf Jahre aus, decken dabei in der Regel aber lediglich Fertigungs- und Materialfehler ab. Normale Verschleißerscheinungen sowie Schäden durch Wasser, Blitzschlag oder unsachgemäße Behandlung werden dagegen fast immer ausdrücklich als Garantiefall ausgeschlossen.

Vorteilhaft ist für Kunden allerdings, dass mit der Zusatz-Garantie die Beweislast auf den Verkäufer übergeht. So muss meist der Händler den Beweis erbringen, dass es sich im Zweifelsfall nicht um einen Garantiefall handelt. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung hingegen muss der Käufer nach mehr als sechs Monaten selbst nachweisen, dass er nicht falsch mit dem Gerät umgegangen ist.

"video" rät: In den meisten Fällen macht es mehr Sinn, die Kosten für die Zusatz-Garantie einzusparen oder in ein höherwertiges Gerät zu investieren. Wer sich dennoch für eine verlängerte Garantie entscheidet, sollte zuvor in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau nachlesen, welche Schäden abgedeckt sind. Um lange Wartezeiten auf den Techniker zu vermeiden, sind Hinweise auf Fristen wie "innerhalb von 48 Stunden" entscheidend. Darüber hinaus sollten vor allem Käufer von Großgeräten laut "video" auf einen kostenlosen Vor-Ort-Service achten.

Quelle: Pressemitteilung "video"

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