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Online-Shops: Mustertext und Checkliste schützen vor Abmahnungen

Archivmeldung vom 20.04.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.04.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

er Hightech-Verband BITKOM rät Online-Shops, bei juristischen Angaben Formulierungshilfen zu nutzen. „Abmahnungen wegen rechtlicher Verstöße können vor allem kleine Anbieter in Bedrängnis bringen“, sagt BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer.

Häufig werden Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht. Sie besagt, innerhalb welcher Zeit ein Online-Kunde die Ware zurückgeben darf. Zum Beispiel müssen Anbieter bei Auktionen meist eine Frist von einem Monat statt der sonst üblichen zwei Wochen nennen. Der BITKOM empfiehlt, für die Widerrufsbelehrung einen neuen Mustertext des Bundesjustizministeriums einzusetzen. Damit können sich Shop-Betreiber wirksam schützen. Der Text ist seit dem 1. April verfügbar unter www.bmj.bund.de/files/-/3052/BGB_Info_VO_120308.pdf.

Häufige Fehlerquellen sind unter anderem das Impressum und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Eine Übersicht über juristische Fallstricke gibt die „Checkliste Onlinegeschäft“ des BITKOM. Das Kleingedruckte wird dem BITKOM zufolge oft nicht genug beachtet. Mit einigen Vorsichtsmaßnahmen seien Online-Händler aber weitgehend sicher vor Abmahnungen. Wer entsprechend vorbeugt, sichert seine Existenz. Die Checkliste gibt es kostenfrei zum Download: www.bitkom.org/files/documents/Checkliste_Onlinegeschaeft_Version_1.3.pdf.
 
Quelle: BITKOM

 

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