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Verband warnt vor Adressbuchbetrug

Archivmeldung vom 04.08.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Verband Deutscher Auskunfts- und Verzeichnismedien warnt vor rechnungsähnlichen Formularen unseriöser Anbieter. Statt für sinnvolle Werbung sollen Unternehmen für wertlose Eintragungen zahlen. Häufig sitzen die Gesellschaften der Adressbuchschwindler im Ausland und nutzen die Ähnlichkeit mit bekannten Markennamen.

Auf den ersten Blick sehen sie aus wie Rechnungen seriöser Verlage für bekannte Verzeichnisse oder Telefonbücher. Häufig imitieren sie sogar Logos, Schrift und Farbe gut eingeführter Marken. Im Kleingedruckten versteckt sich dann ein Vertrag, der durch Überweisung oder sogar nur durch Rücksendung des Korrekturbogens zustande kommt, im schlimmsten Fall gleich für mehrere Jahre. Betroffen sind alle Gewerbetreibenden, aber auch häufig Unternehmen, die gerade gegründet worden sind. Besonders beliebte Zeiten für die massenhafte Aussendung solcher Pseudo-Rechnungen oder "Korrekturabzüge" sind die Ferien. Dann nämlich sind die Sachbearbeiter, die sich eigentlich darum kümmern, oft im Urlaub.

Rhett-Christian Grammatik, Geschäftsführer des [vdav] - Verband Deutscher Auskunfts- und Verzeichnismedien rät deshalb zur Vorsicht: "Überprüfen Sie genau, ob Sie das Verzeichnis kennen und einen Auftrag erteilt haben, bevor Sie Geld überweisen oder etwas unterschreiben. Und lesen Sie unbedingt das Kleingedruckte!"

Ist man doch auf ein unseriöses Angebot hereingefallen, sollte man sich Rat bei einem Anwalt oder der IHK holen. Auch wenn die Gerichte häufig entscheiden, dass Gewerbetreibende alles Kleingedruckte genau lesen müssen, so sind Abonnementsverpflichtungen in derartigen Fällen gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofes nicht gültig.

"Die Masche schädigt zahlreiche Betriebe und lässt sich nur  durch strafrechtliche Ahndung beenden", erklärt Rhett-Christian Grammatik. "Erstatten Sie daher Anzeige, wenn Sie sich getäuscht oder betrogen fühlen." Dass dieses Vorgehen Erfolg hat, zeigten vor kurzem die Verfolgungsbehörden in der Schweiz: Anfang Juli wurden in Luzern neun Personen wegen Verdachts auf Adressbuchschwindel festgenommen, sechs davon kamen in Untersuchungshaft. Tausende Beschwerden waren zuvor aus Osteuropa, Belgien, Frankreich, England und Deutschland eingegangen.

Vorsicht bei rechnungsähnlichen Formularen

Checkliste des [vdav] - Verband Deutscher Auskunfts- und Verzeichnismedien e.V.

Gewerbetreibende aufgepasst! Auf den ersten Blick sehen sie aus wie Rechnungen seriöser Verlage für bekannte Verzeichnisse oder Telefonbücher. Im Kleingedruckten versteckt sich jedoch ein Vertrag mit hohen Kosten, etwa für sinnlose Einträge in Internetdatenbanken. Ein Vertrag kommt durch Überweisung oder nur durch Rücksendung des Korrekturbogens zustande, im schlimmsten Fall gleich für mehrere Jahre.

Wie gehe ich mit rechnungsähnlichen Aussendungen um?

* Zahlen Sie nicht voreilig! Geld, das einmal überwiesen ist, ist nur schwer zurückzubekommen.

* Lesen Sie das Kleingedruckte!

* Kennen Sie das Verzeichnis oder die Internet-Adresse?

* Haben Sie wirklich einen Auftrag erteilt? Fragen Sie im eigenen Unternehmen nach, ob wirklich jemand diesen Auftrag erteilt hat.

* Kennen Sie den Absender? Sind Sie dort bereits Kunde?

* Wo sitzt der Verlag? Firmensitze im Ausland könnten eine Rechtsverfolgung erschweren und erhöhen daher das Risiko.

* Prüfen Sie die Verbreitung des Produktes. Formulierungen wie "An Stellen, die dem Verlag sinnvoll erscheinen" sollten Sie aufhorchen lassen.

* Recherchieren Sie im Zweifelsfall im Internet, bevor Sie antworten oder Geld überweisen. Oft finden sich online aufschlussreiche Informationen, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen können.

* Schicken Sie zweifelhafte Formulare zur Prüfung an Ihre Industrie- und Handelskammer (IHK) oder an den [vdav] - Verband Deutscher Auskunfts- und Verzeichnismedien e.V. in Düsseldorf.

Quelle: Verband Deutscher Auskunfts- und Verzeichnismedien e.V.

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