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Krankmeldungen sofort bei Krankentagegeld-Versicherungen angeben

Archivmeldung vom 25.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Verpasst es der Versicherte seiner privaten Krankentagegeld-Versicherung die Krankmeldung sofort mitzuteilen, kann er den Anspruch auf Krankentagegeld verlieren.

Wer eine private Krankentagegeld- Versicherung hat, sollte im Krankheitsfall dem Versicherer unverzüglich seine Krankschreibung zusenden. 

Ansonsten läuft der Versicherte Gefahr, den Anspruch auf Krankentagegeld zu verlieren. 

Das erläutert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin. Sie verweist dabei auf ein Urteil des Landgerichts Coburg (Az.: 13 O 864/06). In dem Fall hatte eine Frau eine Krankentagegeld- Versicherung, aus der sie ab dem 15. Tag nach Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit rund 35 Euro täglich erhalten sollte. Im Kleingedruckten stand, dass sie dem Versicherer unverzüglich die Krankschreibung melden müsse. Als sie für drei Erkrankungen in den Jahren 2004 bis 2006 insgesamt rund 6300 Euro Krankentagegeld forderte, verweigerte die Versicherung aber die Zahlung, weil ihr keine entsprechenden Meldungen vorlagen.

Das Gericht gab dem Unternehmen recht: Die Klägerin habe es versäumt, der Versicherung fristgerecht ihre Arbeitsunfähigkeit durch Vorlage ärztlicher Bescheinigung nachzuweisen. Damit habe sie gegen Vertragspflichten verstoßen, und die Versicherung müsse nicht zahlen

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