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Ist das Knöllchen eine Alternative zum Parkticket?

Archivmeldung vom 12.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Verwarnung (Sachsen)
Verwarnung (Sachsen)

Lizenz: PD-Amtliches Werk
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Viele Autofahrer kennen das Problem in der Stadt: Man kommt von der Arbeit nach Hause und findet keinen Parkplatz. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch sehr zeitintensiv sein. Um einen möglichst kurzen Heimweg zu haben, riskieren Autofahrer nicht selten einen Strafzettel. Was aber passiert, wenn man regelmäßig im Halteverbot parkt? Sind die Strafzettel am Jahresende tatsächlich günstiger als täglich für das Parken zu zahlen? Oder drohen notorischen Falschparkern höhere Strafen? Diese Fragen klärt im Folgenden Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer.

Strafen für einmaliges Falschparken

Auf die Frage, ob die Kosten für Strafzettel am Jahresende rentabler seien als Parkgebühren, gibt es keine pauschale Antwort. „Strafzettel für falsches Parken kosten in jeder Gemeinde oder Stadt unterschiedlich und bewegen sich im Regelfall zwischen 10 und 35 Euro. Auf dem Dorf sind die Kosten aber tendenziell geringer als in der Stadt“, weiß der Rechtsexperte Mingers. Aber Achtung: Nicht überall ist nur ein Strafzettel die Konsequenz. Wer Behindertenparkplätze oder Feuerwehrzufahrten zuparkt, der muss mit Abschleppkosten von mehreren Hundert Euro rechnen.

Erhöhte Strafen für Gewohnheits-Falschparker

Notorischen Falschparkern droht auch bei wiederholtem Verhalten nicht nur ein Bußgeld, sondern auch die Pflichtteilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt. Außerdem führt der Rechtsexperte Mingers fort: „Sollte es Hinweise darauf geben, dass jemand unbelehrbar ist und davon auszugehen sei, dass er sich weiterhin falsch verhält, kann demjenigen sogar die Führerscheinlizenz entzogen werden – auch lebenslang“.

Quelle: Markus Mingers - Kanzlei Mingers & Kreuzer

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