Gericht: DFB-Schiedsrichter können vor Arbeitsgerichten klagen - Urteil nicht rechtskräftig
Schiedsrichter des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) können vor Arbeitsgerichten klagen. Das entschied die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.
Ein 28-jähriger Schiedsrichter hatte in dem konkreten Fall
Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht, weil er
aufgrund seines Alters nicht für die Schiedsrichterliste der 3. Liga
vorgeschlagen worden war. Das Arbeitsgericht Bonn hatte die Klage
zunächst an das Landgericht Frankfurt verwiesen, da es kein
Arbeitsverhältnis sah.
Das Landesarbeitsgericht Köln widersprach
dieser Auffassung und wertete das angestrebte Rechtsverhältnis als
Arbeitsverhältnis. Entscheidend seien die vertraglichen Regelungen in
Verbindung mit der Schiedsrichterordnung des DFB, die eine persönliche
Abhängigkeit begründeten. Ferner seien die Verpflichtung zur
höchstpersönlichen Leistungserbringung sowie die faktische
Monopolstellung des DFB in diesem Bereich als Indizien für ein
abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu würdigen.
Die Entscheidung
ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Rechtsbeschwerde
zugelassen (Beschluss vom 16.06.2025 - 5 Ta 58/25).
Quelle: dts Nachrichtenagentur