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Öltank gehört zum Haus

Archivmeldung vom 03.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Grafik: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)"
Grafik: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)"

Normalerweise sollte es keine Frage sein, dass der Öltank - rechtlich gesehen - ein fester Bestandteil einer Immobilie ist. Das ist schon deswegen so, weil er häufig in den Kellerräumen des Hauses eingebaut ist. Doch was ist eigentlich davon zu halten, wenn der Öltank in einiger Entfernung zum Anwesen im Garten vergraben ist? Mit diesem Problem mussten sich die höchsten deutschen Richter befassen.

Der Hintergrund: Nach einer Grundstücksteilung befand sich der nicht mehr genutzte Tank plötzlich auf einem fremden Anwesen. Die neuen Eigentümer drängten auf dessen Entfernung durch den ursprünglichen Eigentümer, denn der Tank sei trotzdem noch ein Bestandteil der Immobilie. So lautete nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS denn auch das abschließende Gerichtsurteil in dieser Sache. Der Kläger könne "sein Grundstück in dem Bereich, in dem der Öltank vergraben ist, nicht mehr nach Belieben nutzen". Deswegen müsse der beklagte Alteigentümer für die Entsorgung aufkommen.

(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 263/11)

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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