Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Straßenverkehr: Finger weg von Navi, Tablet und Handy

Straßenverkehr: Finger weg von Navi, Tablet und Handy

Archivmeldung vom 20.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Hans-Peter Reichartz / pixelio.de
Bild: Hans-Peter Reichartz / pixelio.de

Die Versuchung ist für viele groß. Immer wieder fallen Auto-, Motorrad- oder Fahrradfahrer im Straßenverkehr auf, die an ihren mobilen Multimediageräten wie Navi, Tablet oder MP3-Player herumfummeln. "Das kann fatale Folgen haben, denn das stetig steigende Verkehrsaufkommen erfordert die volle Aufmerksamkeit", erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland.

Die Nutzung der Geräte ist im Gegensatz zum Handy oder Smartphone zwar nicht ausdrücklich verboten, doch wer sich ablenken lässt und einen Unfall verursacht, handelt mitunter grob fahrlässig. Das hat Konsequenzen: Die Versicherungen können den Vollkaskoschutz einschränken, bisweilen sogar komplett verweigern. "Je nach Schwere des Vergehens droht sogar eine Mitschuld und die Haftpflichtversicherung fordert Regress", betont der TÜV Rheinland-Kraftfahrtspezialist.

Mobiltelefon nicht anfassen

Mal schnell während der Fahrt mit dem Smartphone seine Mails oder SMS checken, kann ebenfalls teuer werden - auch wenn nichts passiert. Wird der Verkehrssünder von der Polizei erwischt, ist ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro fällig. Denn solange das Auto rollt oder der Motor im Stand läuft, gilt: Handy nicht anfassen. "Auch wer lediglich mit dem Mobiltelefon in der Hand herumspielt, ohne überhaupt aufs Display zu schauen, muss bei einer Kontrolle mit denselben Konsequenzen rechnen", sagt Hans-Ulrich Sander. In der Straßenverkehrsordnung, Paragraph 23, heißt es hierzu: "Der Fahrer dar ein Mobil- oder Autotelefons nicht benutzen, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgestellt ist."

Konzentration auf das Verkehrsgeschehen

Grundsätzlich sollten Autofahrer, Biker und Fahrradlenker sich stets voll auf den Straßenverkehr konzentrieren und die Finger von allen Geräten lassen. "Bei einem Crash spielt es im Endeffekt keine Rolle, ob der Unfall durch ein Handy, Navi oder das Bedienen von Radio oder Klimaanlage verursacht wurde", sagt TÜV Rheinland-Fachmann Sander.

Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte entkam in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige