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Ärger mit der Airline? Geld zurück - Entschädigungen bis zu 600 Euro

Archivmeldung vom 13.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/DIEKMANN Rechtsanwälte/Kanzlei Diekmann"
Bild: "obs/DIEKMANN Rechtsanwälte/Kanzlei Diekmann"

Fliegen ist wunderbar, wenn alles klappt. Wenn nicht, hat der Reisende zunächst ein Problem - stundenlange Verspätung, Annullierung, Überbuchung - und danach oft genug Ärger mit der Fluglinie, wenn es um Entschädigungen geht.

"Jährlich entstehen bei Flügen innerhalb Europas Ersatzansprüche gegen Airlines in Höhe von rund drei Milliarden Euro", schätzt der auf Fluggastrechte spezialisierte Anwalt Moritz Diekmann. Doch nur jeder zehnte Passagier fordert die ihm zustehende Entschädigung auch konsequent ein.

Dabei müssen die Fluglinien in diesen Fällen einen pauschalen Schadensersatz zahlen; geregelt in der EU-Verordnung über Fluggastrechte (Nr. 261/2004). Aber, obwohl gesetzliche Pflicht, warten die Fluggesellschaften gern, bis ihre Fluggäste gerichtliche Schritte einleiten.

Deshalb hat Moritz Diekmann den Mahnschreiben-Generator entwickelt und unter www.mahnschreibengenerator.de eingestellt. Mit Hilfe des Generators kann jeder Flugpassagier, dessen Flug mindestens drei Stunden Verspätung hatte, annulliert wurde oder überbucht war, unkompliziert Entschädigung bei der Airline geltend machen, vorausgesetzt der Fluggast war rechtzeitig am Check-In.

Bei Kurzstrecken unter 1.500 Kilometern können 250 Euro Entschädigung verlangt werden, bei Mittelstrecken bis 3.500 Kilometer und bei innereuropäischen Flügen 400 Euro und ab 3.500 Kilometern und bei mindestens vier Stunden Wartezeit gibt es sogar 600 Euro pro Person. Nur bei einem außergewöhnlichen Umstand, z.B. sehr schlechtes Wetter, Streik oder Vogelschlag, sind die Fluggesellschaften nach der EU-Verordnung von ihrer Zahlungspflicht befreit.

In den Mahnschreiben-Generator muss der Fluggast nur die Flugdaten, seine Daten und die der Mitreisenden eingeben und schon erstellt das System automatisch ein personalisiertes Mahnschreiben, das sofort ausgedruckt und an die Airline geschickt werden kann. Das System fügt die persönlichen Reisedaten ein, berechnet die Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen, ermittelt die Höhe der Entschädigung für die Reisenden und erinnert bei Ablauf der ebenfalls automatisch gesetzten Zahlungsfrist. Der gesamte Service ist für den Kunden kostenfrei.

In den ersten sechs Monaten dieses Jahres wurden über den Mahnschreiben-Generator bereits über 7.000 Briefe erstellt und über sechs Millionen Euro Entschädigungen geltend gemacht.

Wenn die Fluggesellschaft nicht innerhalb der gesetzten Frist zahlt, wird die Kanzlei Diekmann auf Wunsch für den Kunden aktiv, um die Ansprüche im Rahmen einer Klage geltend zu machen. Die Erfolgsaussichten werden von der Kanzlei vorab kostenlos geprüft.

www.mahnschreibengenerator.de

Quelle: DIEKMANN Rechtsanwälte (ots)

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