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Attest für die Flughafen-Kontrolle

Archivmeldung vom 23.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wenn insulinpflichtige Diabetiker eine Flugreise antreten, sollen sie sich wegen der mitgeführten Medikamente, Spritzen, Ampullen und Stechhilfen von ihrem Arzt ein "Attest für Flugreisende" ausstellen lassen, betont das Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber".

Dann gebe es beim Sicherheits-Check keine Probleme. Das Blatt rät, beim Flug in den Urlaub den Bedarf für zwei bis drei Tage bei sich zu tragen und für die gesamte Urlaubszeit etwa das Doppelte der voraussichtlich benötigten Menge einzupacken. Die Vorräte sollen auf mehrere Gepäckstücke verteilt werden, falls ein Teil einmal verloren geht. Gerade in fernen Urlaubsländern ist nicht immer die gewohnte Art der Medikamente zu beschaffen. Reisende, die ein U40-Insulin verwenden, müssen ausreichend Vorrat einplanen, denn in den meisten Ländern gibt es nur U100-Präparate.

Quelle: Wort und Bild "Diabetiker Ratgeber"

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