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Die Schlüssel-Frage: Verwaltung musste Mieterin den Zugang zum Hof ermöglichen

Archivmeldung vom 08.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"

Ein Mieter muss durch die Übergabe sämtlicher dafür nötiger Schlüssel in die Lage versetzt werden, die Mietsache vertragsgemäß gebrauchen zu können. Dazu gehört unter Umständen auch der Schlüssel für ein Hoftor, wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS mitteilt.

Der Fall: Ein Hof mit Fahrradständern, der zu einer Wohnanlage gehörte, war auf zwei unterschiedlichen Wegen zu erreichen. Einerseits über mehrere Treppenstufen nach unten und oben, andererseits über ein verschlossenes Tor. Eine Mieterin begehrte einen Schlüssel für das Tor. Sie wies darauf hin, dass sie nach einigen Meniskusoperationen nicht in der Lage sei, ihr Fahrrad über die Treppenstufen hinweg zu tragen. Der Vermieter verweigerte trotzdem aus Sicherheitsgründen die Herausgabe eines Schlüssels für das Tor.

Das Urteil: Wenn ein stufenloser Zugang zum Hof und damit zum rechtmäßig dort untergestellten Rad möglich ist, dann muss dieser der Mieterin durch Übergabe eines Schlüssels auch ermöglicht werden. Die vorgetragenen Bedenken zum Thema Sicherheit hätten hier nicht überzeugt, stellte das Gericht fest. Außerdem sei ja prinzipiell davon auszugehen, dass die Mieterin das Hoftor nach der Fahrradabholung oder -abgabe wieder ordnungsgemäß verschließe.

(Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Aktenzeichen 224 C 254/17)

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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