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Oberlandesgericht Frankfurt entscheidet: „Kater ist eine Krankheit“

Archivmeldung vom 25.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat am Montag eine unglaubliche Entscheidung getroffen – „Kater“ ist eine Krankheit. Dies berichtet die Website der Ordentlichen Gerichtsbarkeit Hessen.

Weiter heißt es auf der deutschen Webseite: „Der Grund für dieses Urteil war die Klage eines Vereins gegen die Werbeaussagen des Betreibers eines „Anti Hangover Drinks“. Die Betreiber des Drinks benutzten dabei ein Nahrungsergänzungsmittel, um es als Behandlungsmittel gegen den „Kater“ zu reklamieren.

Nun ist es verboten, denn laut Gericht sei alkoholbedingter Kater eine Krankheit (Az. 6 U 114/18).

„Informationen über ein Lebensmittel dürfen diesem keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaft entstehen lassen“, betonte das Gericht unter Verweis auf Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Ferner hatte das OLG eine Krankheit als „jede, also auch eine geringfügige oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers“ eingestuft.

Damit ist konkret eine „unerhebliche oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit gemeint, die geheilt, beseitig oder gemindert werden kann und nicht nur eine normale Schwankung der Leistungsfähigkeit darstellt“. So seien Kopfschmerzen zum Beispiel eine Krankheit, aber kein natürlicher physiologischer Zustand.

In der verbotenen Werbung war der Alkohol-Kater mit Symptomen wie Müdigkeit, Übelkeit und Kopfschmerzen beschrieben worden. „Sie treten nicht als Folge des natürlichen ‚Auf und Ab‘ des Körpers, sondern infolge des Konsums von Alkohol, einer schädlichen Substanz, ein“, begründete das Gericht seine Entscheidung. Dabei sei nicht wichtig, dass die Symptome von selbst verschwinden und keine ärztliche Behandlung nötig sei."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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