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"Blindflug" kann teuer werden

Archivmeldung vom 17.01.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.01.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Autofahrer, die bei Eis und Schnee nur ein Guckloch frei kratzen und quasi im "Blindflug" starten, riskieren im Falle eines Unfalls ihren Kasko- Versicherungsschutz, stellt die Volksfürsorge Deutsche Sachversicherung AG fest.

Wer morgens mit dem Auto in die Praxis oder ins Büro fährt, muss nicht überrascht sein, wenn Scheiben verschneit und vereist sind. Viele Autofahrer nehmen sich aber leider nicht die Zeit, vor Fahrtbeginn für klare Sicht zu sorgen, so die Volksfürsorge. Die ganz Faulen kratzen nur einen Sehschlitz frei und überlassen den Rest dem Gebläse und den Scheibenwischern. Wer so handelt, gefährdet nicht nur sich und andere, sondern riskiert im Falle eines Unfalls auch seinen Kasko-Versicherungsschutz.

Selbst dann, wenn ein anderer den Unfall verursachte - etwa durch Missachtung einer roten Ampel - muss sich der Fahrer unter Umständen eine Mithaftung anrechnen lassen.

Quelle: Pressemitteilung Volksfürsorge Deutsche Sachversicherung AG

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