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Asbest in Immobilie ist eine Wertminderung

Archivmeldung vom 12.07.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.07.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Unempfindlich gegen Hitze, resistent gegen Säure und gut zu verarbeiten: Asbest galt jahrzehntelang als "Wunderfaser" - bis die Gesundheitsgefahren offensichtlich wurden, die von den haarfeinen Partikeln ausgehen. Seit 1993 ist die Herstellung und Verarbeitung von Asbest in Deutschland verboten. In vielen Häusern aus den 60er und 70er Jahren wurde das Material jedoch verbaut.

Das Problem bei Asbest: Wird das Material beschädigt oder bearbeitet, können die feinen Gesteinsfasern freigesetzt werden. Gelangen sie in die Lunge, besteht die Gefahr, dass sie nach Jahrzehnten Krebs auslösen. Beobachtet hat man asbestbedingte Erkrankungen bisher vor allem bei Handwerkern, die früher regelmäßig Asbeststaub ausgesetzt waren. Doch auch für den Heimwerker, der sein Häuschen saniert, gilt: "Man sollte Materialien, die möglicherweise Asbest enthalten, auf keinen Fall selbst abschleifen oder herausreißen", sagt Thomas Garthe von der Sachverständigenkanzlei Garthe & Kollegen in Fürth. Auch seine Mitmenschen darf man nicht ohne Vorwarnung der Gesundheitsgefahr aussetzen: "Wer einen Handwerker ohne entsprechende Sachkunde mit asbesthaltigen Materialien konfrontiert, kann sich strafbar machen."

Aber wie erkennt man die riskante Altlast? "Die klassischen Anwendungen im Außenbereich sind Fassadenschindeln und Wellfaserzementplatten auf dem Dach", sagt Garthe. Solange sie nicht beschädigt sind, gehe von ihnen in der Regel keine Gefahr aus. Allerdings sollte man das Wasser von einem asbestgedeckten Dach nicht für die Gartenbewässerung verwenden, raten zalhreiche Fachleute und Gesundheitsexperten.

Anders sieht die Sache aus, wenn Platten brechen, aber auch, wenn sie mit dem Hochdruckreiniger behandelt oder angebohrt werden. Dann können die Fasern freigesetzt werden. Entfernt werden dürfen die Platten deshalb nur von einer Fachfirma. Dass sie ihr Handwerk versteht, erkennt man laut Garthe unter anderem daran, dass die Platten ohne Beschädigung herausgehebelt oder abgeschraubt und in dicht schließenden Behältnissen aufbewahrt und abtransportiert werden. Der Boden rund ums Haus muss mit reißfester Folie abgedeckt werden.

Selbst entsorgen kann man Blumenkästen aus Asbestzement. "Am besten klärt man vorher bei der Kommune, wo man sie abgeben darf", rät Garthe. Zum Transport werden die Kästen befeuchtet, um lose Partikel zu binden, und dann staubdicht in einem großen Müllbeutel verpackt.

Im Haus versteckt sich Asbest oftmals in Bodenbelägen. Verdächtig sind nach Angaben von Ulrich-Raithel quadratische PVC-Bodenfliesen in Marmoroptik. Auf ihrer Rückseite findet sich meist ein schwarzer Kleber. "Solange sie nicht brüchig sind oder bröckeln, sind sie relativ ungefährlich und müssen normalerweise nicht entfernt werden", sagt Garthe. Bei Beschädigungen müssen sie dagegen von einer Fachfirma entfernt und entsorgt werden.

Noch problematischer ist PVC-Bahnenware mit einer Rückseite aus Asbest-Pappe. Man erkennt sie meist an ihrem auffälligen Fliesendekor. "Die Asbestfasern sind hier nur schwach gebunden und setzen schon bei kleinen Beschädigungen große Mengen an Fasern frei", sagt der Experte. Ein solches Material sollte raus aus dem Haus - unabhängig von seinem Zustand.

Damit sich die Asbestfasern bei der Sanierung nicht in der gesamten Wohnung verteilen, muss der betroffene Raum abgeschottet werden. Gearbeitet wird im Unterdruck, der Müll wird staubdicht verpackt und als Sondermüll entsorgt. Freigegeben werden darf das Zimmer erst wieder nach einer Raumluftmessung.

Und wenn man - weil man nicht wusste, welche Altlast auf dem Fußboden lag - den PVC-Belag in Eigenregie entfernt hat? "Das größte Risiko tragen diejenigen, die als Bauarbeiter oder Dachdecker Tag für Tag Asbeststaub ausgesetzt waren. Eine einzelne Renovierungsaktion ist nicht ganz so gefährlich", sagt Garthe. Dennoch wünscht er sich ein größeres Bewusstsein für die Gefahren, die von dem Material ausgehen. Vom Fachmann entsorgen lassen muss man beispielsweise auch asbesthaltige Nachtspeicheröfen. Gerade diese Nachtspeicheröfen wurden in den 70-iger Jahren zum Trend. Oft werden jahrelang die asbesthaltigen Staubpartikel mit der warmen Luft in die Wohnräume "gepumpt", so Garthe.

Ist man sich nicht sicher, ob in den eigenen vier Wänden Asbest zum Einsatz kam, empfiehlt Immobilien-Experte Garthe, das Haus von einem Sachverständigen unter die Lupe nehmen zu lassen. Das koste zwar in der Regel einige hundert Euro - könne aber sehr viel Geld sparen helfen. Denn wenn man erst während der Renovierungsarbeiten auf den gefährlichen Stoff stoße, sei die Sanierung oft viel teurer, als wenn die Maßnahmen von Anfang an entsprechend geplant werden können.

Der Immobilienmarkt (Käufermarkt) reagiert mittlerweile sehr stark auf solche Faktoren, so Garthe. "Je nach Umfang der Asbestbelastung und etwaiger Entsorgung kann der Wertabschlag zwischen 5% bis 13% des Verkehrswertes liegen", bestätigte Garthe.

Quelle: Pressemitteilung Sachverständigenkanzlei Garthe & Kollegen

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