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Arbeitslose behalten Anrecht auf Tagegeld

Archivmeldung vom 10.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Auch Arbeitslose haben nach einem Unfall Anspruch auf Leistungen aus ihrer Krankentagegeld-Versicherung.

Das berichtet die "Apotheken Umschau" unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. IV ZR 219/06). Anders lautende Regelungen in den Versicherungsbedingungen sind demnach unwirksam, weil sie den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligen.

Quelle: Wort und Bild "Apotheken Umschau"

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